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Wien (20. Juni 2004) - Nach vierjähriger Tätigkeit im Vorstand der AKM wurde Peter Paul Skrepek von der AKM-Generalversammlung als Genossenschafter ausgeschlossen. Sein Ausschluß erfolgte auf Antrag des Aufsichtsrates wegen angeblich AKM-schädigenden Verhaltens. Zur Versammlung am Dienstag, dem 15. Juni 2004, im Wiener Penta-Hotel waren etwa doppelt so viele Genossenschafter erschienen wie gewöhnlich. Nach mehr als sechsstündiger Debatte stimmte die Generalversammlung mit rund 340 gegen 170 Stimmen gegen Skrepeks Berufung und für seinen Ausschluß. Damit verliert er auch sein Vorstandsmandat und die Funktion des Finanzreferenten.
Stimmen gegen den Ausschluß
Schon im Vorfeld der Generalversammlung gingen die Wogen hoch. Viele Genossenschafter interpretieren den Rausschmiß als reine Strafaktion. "Disziplinierung durch Ausschluß halte ich für undemokratisch und gefährlich", kritisierte Maria Bill.
Es sei wichtig, Leute in den Ausschüssen zu haben, die nicht immer für alle Beteiligten "angenehm" sind, die viele - wenn auch unangenehme - Fragen stellen und so die Interessen der Genossenschaftler wirklich vertreten", meldete sich Peter Wolf aus Los Angeles und fügte hinzu: "Skrepeks Einsatz für eine österreichische Quote im Radio finde ich sehr richtig. Eine Quote wie in Frankreich muß her. Das wäre eigentlich voll im Interesse der AKM."
"Ausschluß ist keinesfalls eine gute Lösung"
Einen Auschluß hält Kabarettist Werner Schneyder für "keine gute Lösung". Schneyder, der zeitgleich mit dem Skrepek-Ausschluß seine Agenden als Aufsichtsratsmitglied zurückgelegt hat, offiziell wegen "beruflicher Überlastung", macht die undifferenzierte Kulturpolitik der Regierung und den ORF für die AKM-Querelen verantwortlich: "Die Kulturpolitik müßte den ORF zu seinem kulturpolitischen Auftrag verpflichten und österreichische Produktionen in sinnvollem Prozentsatz berücksichtigen. Die Möglichkeiten der Musikszene haben sich radikal verschlechtert. Ö3 ist heute die Programmierung einer globalen Korruption".
Stimmen für den Ausschluß
Nach der Verlesung des Urteils durch den AKM-Juristen durfte der Angeklagte kurz in den Saal, um sich zu verteidigen. Skrepek betonte, sein Ausschluß sei ungerechtfertigt. Der Aufsichtsrat habe ihn aufgrund von Anschuldigungen aus zweiter Hand [vom Generaldirektor] verurteilt und den Beschuldigten nicht angehört. Das sei eine sehr unübliche Vorgangsweise und mit den Prinzipien eines Rechtsstaates nicht vereinbar. Darüber hinaus habe der Aufsichtssrat das Urteil der Disziplinarkommission nicht abgewartet, die den Fall ein halbes Jahr lang genau untersucht habe. [Wortlaut der Rede hier]
Andi Baum unterstrich die Richtigkeit der zitierten Bemerkung. Skrepek habe im Vorstand tatsächlich gesagt, er habe nichts zu verlieren. Er [Baum] habe das selbst gehört und sei sich ganz sicher, wie das gemeint war. Die nachträgliche beschönigende Erklärung durch den Beschuldigten könne er menschlich zwar verstehen, ändere aber nichts an den Fakten.
Draußen vor der Tür
Entlastungsbeweise wurden nicht zugelassen
Daß Skrepek in einem separaten Disziplinarverfahren in allen wesentlichen Anklagepunkten freigesprochen worden war, wurde von Mitgliedern des Aufsichtsrates und Generaldirektor Brunner ignoriert. Die vorliegende Kurzfassung des Urteils [Freispruch in drei von vier Anklagepunkten, Verweis für einen Artikel zur Quotendiskussion], unterschrieben vom Vorsitzenden der Disziplinarkommission, bezeichnete Brunner als "rechtlich nicht relevant" und somit ungültig. Als Beweis für die Nichtigkeit der Anschuldigungen wurde das Urteil ebenso nicht zugelassen wie Anträge und Wortmeldungen von Genossenschaftern.
Der Angeklagte selbst durfte der Generalversammlung, wie gesagt, nicht beiwohnen. Skrepek, der rund sechs (!) Stunden vor dem Saal warten mußte, wurde lediglich für eine kurze Erklärung hereingebeten und durfte auch an der folgenden Diskussion über seinen Ausschluß nicht teilnehmen. Er bezeichnete diese Vorgangsweise als statutenwidrig. Um eine Spaltung der AKM und weiteren Schaden zu vermeiden, bot Skrepek zu fortgeschrittener Stunde an, als Vorstandsmitglied und Finanzreferent zurückzutreten, wenn der Aufsichtsrat im Gegenzug seinen Beschluß, ihn auszuschließen, zurückzöge oder zumindest aussetzte.
Nach längerer Beratung war der Aufsichtsrat dazu bereit - unter einer Bedingung. Er verlangte, Skrepek solle "für alle Zeit auf ein Amt in der AKM verzichten". Damit wäre die freie Wahlmöglichkeit nicht nur für die Komponistenkurie eingeschränkt, antwortete Skrepek und lehnte diese Bedingung als völlig unannehmbar ab. Die anschließende Abstimmung des gesamten Plenums machte alles klar.
Woher kamen die vielen Stimmen?
Beobachter der Generalversammlung sprachen von einer bemerkenswert hohen Zahl von Genossenschaftern - insgesamt rund 530 Stimmen wurden abgegeben -, die zwar nicht persönlich anwesend waren, sich aber durch Vollmachten vertreten ließen. Dies könnte unter anderem auf einen Brief zurückzuführen sein, in dem der Koch-Verlag Urheber um die Zusendung einer Blankovollmacht ersucht hatte - eine Erklärung für einen Teil der rund 300 zusätzlichen Stimmen? Der Koch-Musikverlag befindet sich im Eigentum des Musikkonzerns Universal.
Quellen: Salzburger Nachrichten, APA
Bilder: Dietmar Lipkovich http://www.gib-mir-musik.at, Archiv
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