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Wien (9. Juli 2020) – „Bei uns sind seit Freitag letzter Woche die ersten tausend Anträge eingelangt. Der Großteil wurde bereits abgearbeitet, und die Überweisungen werden heute erfolgen können“, so Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherung der Selbständigen [SVS].
Der neue Überbrückungsfonds ist mit 90 Millionen Euro dotiert, die Auszahlung erfolgt einmalig und beträgt maximal 6.000 Euro – steuerfrei und nicht rückzahlbar. Etwaige bereits erhaltene Zahlungen aus dem Härtefallfonds der WKO müssen allerdings angegeben werden und werden vom Förderbetrag abgezogen. Keinen Einfluß auf die Auszahlung haben zugesagte Arbeitsstipendien bzw. Förderungen durch Verwertungsgesellschaften wie der OESTIG-LSG und der AKM-Austro Mechana.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigte sind Personen, die
Zum Antragszeitpunkt darf keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden.
Weitere Voraussetzungen
Für einen erfolgreichen Antrag müssen folgende Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung kumulativ erfüllt sein:
Wo kann ich den Antrag stellen?
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