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Wien (1. April 2020) - Alle Musiker sind stimmberechtigt [440 Hz] und antragsberechtigt. Wer wird positiv erledigt? Aus aktuellem Anlaß prüfte Prof. Peter Weg, reanimierter Experte und lang verschollener Leiter des internationalen Corona Instituts, die Fakten. Aus der Flut von Vorschriften und Erläuterungen hat Prof. Weg die wesentlichen Punkte extrahiert. Hier eine Kurzfassung seiner 234,5 Seiten umfassenden Expertise [in einfacher Sprache]:
Prof. Weg: Ich grüße alle Betroffenen. Kurze und verständliche Informationen sind wichtig. Kommen wir also gleich zur Sache.
Präambel
In Zeiten der Krise ist Solidarität oberstes Gebot. Alle müssen jederzeit bereit sein, in den Abgrund zu springen. Niemand soll zurückbleiben. Um das zu erleichtern, hat die Bundesregierung einen Härtefonds eingerichtet, der von der Wirtschaftskammer (Interessenvertretung für Gast Wirtschaft) verwaltet wird. Auch freiberufliche Musikerinnen und Musiker dürfen dort einen Antrag stellen.
Ich darf Sie beunruhigen: Allen wird geholfen. Allerdings mit kleinen Einschränkungen. Für die Gewährung der Härtezulage aus dem gleichnamigen Fonds müssen vom Förderwerber - nachfolgend Delinquent genannt – folgende, unabdingbare Voraussetzungen erfüllt werden.
Voraussetzung 1: Beginn der Berufsausübung vor dem 31. Dezember 2019
Das ist nicht nur gerecht, sondern auch praxisnah. Denn Neueinsteiger in den Musikerberuf haben mit Sicherheit keine bezahlten Jobs. Sie müssen noch viel üben. Ergattern sie wider Erwarten doch ein Engagement, sollen sie ruhig zuerst einmal etwas arbeiten, bevor sie Forderungen stellen.
Voraussetzung 2: Weniger als 5.527,97 Euro darf das Einkommen im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr nicht betragen - aber auch nicht mehr als 60.144 Euro
Eine sehr wichtige Einschränkung. Sie ermöglicht, daß nur die Guten sprich: gut Bezahlten oder Subventionierten überleben. Ein uraltes Naturmarkt-Gesetz. Für Bankdirektoren vom Kaliber eines Streichl-Türk ist dieses Angebot natürlich nicht gedacht und wäre auch viel zu minder.
Voraussetzung 3: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG oder als freier Dienstnehmer nach dem ASVG
Die Spreu vom Weizen zu trennen, ist offensichtlich ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers. Wer nichts verdient, verdient nichts. Das ist ganz einfach zu verstehen. Menschen, die sich keine Versicherung leisten können, sind nicht solidarisch und können daher auch keine Solidarität erwarten. Da muß der Härtefonds hart bleiben.
Voraussetzung 4: Keine weiteren Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro monatlich neben der selbständigen Tätigkeit
Damit kann ich nicht konform gehen. Ich war immer und werde es immer sein: ein Verfechter möglichst niedriger Gefügigkeitsgrenzen. Wer diese Grenzen in der Absicht auf ein Leben im Faulbett überschreitet, soll den Härtefonds kennenlernen.
Voraussetzung 5: Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung
Mehrere Versicherungen? Wer sich das leisten kann, soll nicht jammern; dem geht es ohnehin gut. Ich würde sogar sagen: zu gut. Die Ausrede, man wäre ja gesetzlich gezwungen, für alle Einnahmen aus verschiedenen, ständig wechselnden Beschäftigungsverhältnissen Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten, kann ich nicht mehr hören. Wer etwas Ordentliches erlernt hat – Währungsspekulant, Weltbankpräsidentin und dergleichen –, braucht keinen Zweit- oder Drittberuf, mit dem er oder sie ohnehin nur anderen Arbeitsplätze wegnimmt.
Voraussetzung 6: Kein Anspruch auf Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung der Covid 19 Auswirkungen
Private Versicherungen sind die Zukunft, und die Zukunft liegt noch vor uns. Dem Tüchtigen gehört die Welt. Wer keinen Anspruch auf Leistungen von Privatversicherungen hat… ja, wie soll ich es in einfachen Worten erklären? Eine Privatversicherung wird einem nicht geschenkt. Dafür muß man leistungsbereit sein und gesund leben, damit man es bleibt. Kranke sind nicht gesund.
Voraussetzung 7: Kein laufender Bezug von Arbeitslosengeld
Ein wichtiger Ausschlußgrund. Arbeitslosen soll nicht noch zusätzlich Fördergeld in den Rachen geworfen werden. Geld, das bei systemrelevanten Immobilienentwicklern viel besser und vor allem sicherer aufgehoben ist. Arbeitslose sind im übrigen oft selbst schuld, und zwar an allem.
Voraussetzung 8: Kein laufender Bezug einer Pension
Pensionsbezieher erhalten ebenfalls keinen Zuschuß. Es gibt viele, die immer brav gearbeitet haben und jetzt von ihrer Pension nicht leben können. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es ein Gnadenakt, ihr Leiden nicht unnötig zu verlängern. Ich bin kein Unmensch, daher ein tröstliches Wort am Schluß: Nur der Körper ist sterblich. Die Seele lebt ewig – fragt sich nur, wovon!
Gestatten Sie mir noch eine persönliche Bemerkung. Gesundheit ist nicht profitorientiert. Die Krankheit ist das große Geschäft. Daher wünsche ich Ihnen ausdrücklich nicht "Bleiben Sie gesund". Das wäre geschäftsschädigend.
In diesem Sinn verbleibe ich, Ihr
Prof. Peter Weg
PS: Prof. Weg ist für eine Stellungnahme derzeit nicht erreichbar, sondern untergetaucht. Die Redaktion kann nicht ausschließen, daß es sich bei obigem Artikel um eine Fälschung oder gar um Satire handelt. Lesen und Glauben erfolgt auf eigene Gefahr.
PPS der Redaktion: Diese Richtlinien des WKO-Härtefonds der Bundesregierung sind aktuell [Stand: 14 Uhr]. Die zweite Phase beginnt am 1. April 2020, fast zeitgleich mit der Spargelernte. Was sich ändert, wird offiziell am Freitag verkündigt.
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