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Brüssel (27. Jänner 2004) - Österreichische Verwertungsgesellschaften wie die LSG oder die AKM stehen vor großen Veränderungen, geht es nach dem Europäischen Parlament. Unsere EU-Abgeordnete, die Schauspielerin Mercedes Echerer, hat dem EU-Parlament vergangene Woche einen Bericht über notwendige Reformen der Verwertungsgesellschaften und des Urheberrechts geliefert. Dieser Bericht wurde vom Plenum ohne Gegenstimme angenommen.
Für uns Musikschaffende als Inhaber von Rechten findet sich im Papier Echerers ziemlicher Sprengstoff. Denn im Gegensatz zu einigen hochbezahlten Pessimisten ["Die nationalen Gesellschaften sollen zugunsten einer zentralen Verwertungsgesellschaft in London oder Brüssel abgeschafft werden"], verlangt die Berichterstatterin mehr Transparenz und mehr Rechte für die große Mehrheit der Bezugsberechtigten [das "Fußvolk"] - Forderungen, die wir seit Jahr und Tag erheben.
Weniger Geld für Urheber?
Des Europäische Parlament betont gleich zu Beginn des Entschliessungsantrages "daß Wahrnehmung und Verwaltung von Rechten auf dem Territorialitätsprinzip und auf völkerrechtlichen Verträgen basieren". Keine Rede von Zentralisierung! Eine Gefahr sehen Abgeordneten nicht in den "so genannten natürlichen Monopolen" der Verwertungsgesellschaften [VG], sondern in der "zunehmenden vertikalen Medienkonzentration". Die Europäische Kommission [EK] wird aufgefordert, sich kritisch mit dem Einfluß der Medienkonzerne auch auf die Rechtewahrnehmung zu befassen.*
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Die Mitbestimmung der Komponist/innen, Autor/innen und Musikverleger ist ein Thema, mit dem sich Kritiker des Status quo schon sehr lange beschäftigen. Tatsächlich ist die große Mehrheit von jeder Mitbestimmung in ihrer jeweiligen Gesellschaft ausgeschlossen. In der AKM, beispielsweise, besitzen nur rund 500 Genossenschafter das Wahlrecht, die rund 15.000 einfachen Bezugsberechtigten [TB] sind nur als Zuhörer in der Generalversammlung zugelassen - und das auch nur über einige gewählte Delegierte.
Diskriminierung des Auslandes
Scheinbar ganz im Sinn der Quotengegner verlangt das Parlament aber auch "ein Ende der Bevorzugung nationalen Repertoires gegenüber non qualified recordings". Aber eben nur scheinbar. Denn gemeint sind jene Verwertungsgesellschaften, die gesendete Aufnahmen oder Aufführungen [vorzugsweise von ausländischen Urhebern] nicht abrechnen, weil sie aus dem Ausland stammen; eine Praxis, über die österreichische Urheber mehr als nur ein Lied singen können. Die AKM gehört nicht zu diesen Gesellschaften.
Die Forderung, niemand möge bevorzugt werden, ist im Zusammenhang mit dem Bekenntnis des Parlaments zur "kulturellen Vielfalt" [zuletzt formuliert am 24. 9. 2003] zu verstehen. In diesem Sinne läuft die 85:15 Bevorzugung des ausländischen Musikrepertoires in den österreichischen Medien dem Beschluß des Europäischen Parlaments zuwider. Auch die heimischen Verwertungsgesellschaften können sich daher problemlos und ohne Angst vor Sanktionen für ein Ende dieser Ungleichbehandlung aussprechen.
PS: Das Europäische Parlament erteilt den Privatisierern zumindest auf dem Gebiet der Verwertungsgesellschaften eine klare Absage. Nun sind die betroffenen Gesellschaften am Zug, die vernünftigen Forderungen der Parlamentarier in die Tat umzusetzen - und das rasch! pps
*) Das vollständige Dokument ist hier einsehbar.
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