DATENSCHUTZINFORMATIONEN

„Die Musikergilde betreibt keinen Datenhandel.” 

Sie können entweder allen externen Diensten und den damit verbundenen Cookies zustimmen oder lediglich jenen, die für die korrekte Funktionsweise unserer Website zwingend notwendig sind. Beachten Sie, daß bei der Wahl der zweiten Möglichkeit ggf. nicht alle Inhalte angezeigt werden können. 

Wir verwenden Cookies, um externe Inhalte darzustellen, Ihre Anzeige zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dabei werden ggf. Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für externe Inhalte, soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Alle akzeptieren
Nur notwendige Cookies akzeptieren
asdf
zeitung > steuer & recht > Ein Füllhorn für Künstler

Ein Füllhorn für Künstler

Der Künstlersozialversicherungsfonds wird reformiert und wartet mit vielen neuen Wohltaten auf! Das beschloß der Ministerrat am 4. November 2014.

Wien (7. November 2014) - Das vor vierzehn Jahren geschaffenene Künstlersozialversicherungsfondsgesetz [KSVF-G] ist laufend novelliert worden und hat inzwischen viele scharfe Kanten verloren. Was sich aber in der – nunmehr im Entwurf vorliegenden – Novelle tut, wird viele Betroffene begeistern und hoffen lassen, daß die Regierungsvorlage in dieser Form erfolgreich das Parlament passiert und Gesetz wird.

Was ist neu? Was wurde verbessert?

Neu ist, daß die Mindestverdienstgrenze, um in den Genuß des Künstlerzuschusses zu kommen, nun nicht mehr ein Gewinn aus der künstlerischen Tätigkeit über der
Geringfügigkeitsgrenze sein muß [2013: € 4.743,72].

Ab 2015 soll es sogar reichen, wenn zumindest die Einnahmen als Künstler diese Grenze übersteigen; und was bisher jährlich erreicht werden mußte, soll in Hinkunft nur mehr im 3-Jahresdurchschnitt erforderlich sein. Erfreulich ist auch, daß dies alles für Kunstschaffende in den ersten fünf Jahren nicht gilt und sie trotzdem den Zuschuß bekommen können.

Die Einkommenshöchstgrenze, bis zu der man den Zuschuß erhalten kann, wird neuerlich angehoben, und zwar auf das 65-fache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze; für 2013 beträgt diese genau 25.695,15 Euro.

Forderungen der Musikergilde erfüllt

Darüberhinaus soll endlich einer langjährigen Forderung der Kunstschaffenden entsprochen werden, auch die Vermittlung [Lehre] von Kunst als zuschußberechtigte Tätigkeit miteinzubeziehen. Fürderhin wird es also keine Zuschußkürzungen mehr geben, wenn, beispielsweise, Musiker nebenbei freiberuflich unterrichten oder Workshops abhalten.

Das hat nichts mit Kunst zu tun? Doch: Interpretieren ist eine Kunst!

Reinen Musikinterpreten wurde von der Fonds-Jury die künstlerische Tätigkeit immer wieder abgesprochen. »Die Darbietung bloßer Unterhaltungsmusik bei Tanzveranstaltungen, Heurigen, Kirtagen und ähnlichen Veranstaltungen ist in aller Regel eine gewerbliche Tätigkeit, auch dann, wenn die Musiker anerkannte, hochschulmäßig ausgebildete Künstler sind«, heißt es in einem Jury-Gutachten. Nicht nur dem betroffenen Rockmusiker standen darob alle Haare zu Berge.

Die Jury konnte oder wollte »keine individuelle Eigenart erkennen«. Auch die Leitung eines Kirchenchores fiel nicht unter Kunst. Damit ist jetzt Schluß. Ab sofort zählt das ebenso als Kunst wie Interpretation von Musik aller Art – auch wenn die Lautstärke hoch ist und dazu – horribile dictu – getanzt wird.

Minister Ostermayer

»Wir wissen, daß viele Künstlerinnen und Künstler in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen leben müssen. Durch die Novelle dieses Gesetzes weiten wir unsere Unterstützung aus«, erklärt Kunstminister Josef Ostermayer [Bild]. »Für jene Kunstschaffenden, die akut in einer Notsituation sind, richten wir zusätzlich einen mit jährlich 500.000 Euro dotierten Unterstützungsfonds ein, der zur Hilfestellung bei Notfällen vorgesehen ist. Durch diese Novelle ist uns ein entscheidender Schritt zur Unterstützung und Absicherung des kreativen Fundamentes unseres Landes gelungen«, so der Bundesminister.

»Ich danke WKÖ-Präsident Leitl für die konstruktiven Gespräche und auch dafür, daß er dieser wichtigen Novelle zugestimmt hat.«

Hilfe in Notlagen

Der mit 500.000 Euro jährlich dotierte Hilfsfonds kommt einer Sensation gleich! Er soll allen in Not geratenen Kunstschaffenden offenstehen – unabhängig davon, ob sie selbständig oder unselbständig sind oder ob sie je Zuschüsse des Fonds bekommen haben. Diese Leistungen können zur Deckung von Lebenshaltungskosten nach Erkrankungen oder Unfällen, zur Unterstützung nach unvorhergesehenen Ereignissen oder für notwendige Aufwendungen herangezogen werden, um die künstlerische Tätigkeit fortzuführen, die sonst ohne Unterstützung Dritter nicht möglich sein würde.

Resümee

Alles in allem kommen diese Neuregelungen einem Erdrutsch gleich, der künstlerisches Schaffen in Österreich besser und nachhaltiger als bisher ermöglichen wird.

Eine kleine, aber nicht unwesentliche Klarstellung ist aber auch in dieser Novelle nicht erfolgt. Zuschüsse bekommt man ja nur insoweit, als man keine gewerblichen Einkünfte hat. Das ist verständlich und nachvollziehbar. Der KSV-Fonds war bisher in der Auslegung, was künstlerisch ist und was nicht, allerdings sehr restriktiv und hat so manchem Antragsteller das Leben schwer gemacht.

So gab es immer wieder Diskussionen und Zuschußkürzungen, wenn ein Künstler z. B. Gegenstände, die er für seinen Beruf angeschafft hatte, zu einem späteren Zeitpunkt wieder verkauft hat: da der Verkauf eines Wirtschaftsgutes nicht als künstlerisch gilt – so die Ansicht der KSV-Fonds –, wurde der Zuschuß insoweit gekürzt. Diese Ansicht ist insofern eigenartig und widerspricht jeder vernünftigen Überlegung, da der Fonds die Anschaffung dieses Wirtschaftsgutes und dessen über die Jahre verteilte Abschreibung sehr wohl als zulässig gesehen hat.

Befremdlich ist auch die Ansicht des KSV-Fonds, daß der Verkauf eigener CDs eines Musikers ebenso als gewerblich angesehen wurde und insoweit zuschußkürzend war. Eine unhaltbare Ansicht, wenn man bedenkt, daß ja auch ein Kunstmaler eigene Gemälde verkauft und dieser Verkauf seine einzige Einnahmenquelle darstellt. Eine diesbezügliche Klarstellung im neuen KSVF-Gesetz wäre wünschenswert.

PS: Wir freuen uns auf eine rasche Beschlußfassung durch das Parlament.



Hintergrundwissen: Der Künstlersozialversicherungsfonds wird aus den Einnahmen der Abgaben auf Satellitenreceiver und den Einnahmen der Abgaben, die gewerbliche Betreiber von Kabelrundfunkanlagen für jeden Empfangsberechtigten monatlich bezahlen müssen, gespeist. Die laufende Evaluierung der Höhe dieser Abgaben wird fortgesetzt.

Foto: Bundeskanzleramt

Diesen Beitrag teilenFacebookTwitterLinkedInDruckenXingPinterest

Ihre Meinung zu diesem Thema





Kommentare werden geladen...

Die Musikergilde

Unsere Partner

logo_akm.png
logo_oestig2.png
logo_sosmusikland.png
© 2024 Musiker-, Komponisten- und AutorenGilde