DATENSCHUTZINFORMATIONEN „Die Musikergilde betreibt keinen Datenhandel.” Sie können entweder allen externen Diensten und den damit verbundenen Cookies zustimmen oder lediglich jenen, die für die korrekte Funktionsweise unserer Website zwingend notwendig sind. Beachten Sie, daß bei der Wahl der zweiten Möglichkeit ggf. nicht alle Inhalte angezeigt werden können. Wir verwenden Cookies, um externe Inhalte darzustellen, Ihre Anzeige zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dabei werden ggf. Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für externe Inhalte, soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. |
Wien (16. Juli 2007) - Einkaufen (auf Deutsch: shopping) im Ausland kann unter Umständen billiger sein als im Inland. Dies ist dann der Fall, wenn man die Umsatzsteuer, die grundsätzlich mit dem Einkauf von Waren aller Art verbunden ist, nicht bezahlen muß.
Meist ist die ausländische Umsatzsteuer ohnehin niedriger als in Österreich. In Deutschland beträgt diese derzeit nur 19%, anstelle von 20% in Österreich. Viele Musikschaffende wissen allerdings nicht, daß sie sich auch die 19% Umsatzsteuer ersparen können, wenn bestimmte Regeln beachtet werden. Unter den nachfolgenden Voraussetzungen kann ein sogenannter steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb erfolgen.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Kunstschaffende, die keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen
Diese Kunstschaffenden sind trotzdem Unternehmer und können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls vom Vorteil des ausländischen Einkaufs Gebrauch machen – allerdings nur eingeschränkt.
Dazu müssen sie eine UID-Nummer beantragen und dem Finanzamt bekannt geben, daß sie auf die Anwendung der sogenannten Erwerbsschwelle verzichten. Diese beträgt 11.000 Euro und stellt jenen Mindestbetrag dar, um den ein Kleinunternehmer im EU-Ausland einkaufen müßte, damit er zusätzliche Einkäufe innerhalb der EU auch ohne ausländische Umsatzsteuer tätigen könnte.
Solche Unternehmer müssen dann allerdings die österreichische Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen, ohne vorsteuerabzugsberechtigt zu sein. Das ist jedoch nur in jenen Fällen günstig, in denen die ausländische Umsatzsteuer höher ist als die österreichische – was beispielsweise bei Einkäufen in skandinavischen Ländern der Fall sein kann.
Wichtige Tipps beim Einkauf im Internet
Grundsätzlich können auch übers Internet steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe erfolgen. Folgendes gilt es zu beachten:
"Auch außerhalb der EU ist Einkaufen ohne Umsatzsteuer möglich", weiß Mag. Andrea Haslinger (Steirer-Mika) | Einkaufen außerhalb der EU Einkäufe in Ländern außerhalb der EU sind umsatzsteuerlich ebenfalls begünstigt, wenn der österreichische Künstler eine UID-Nummer besitzt und vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Umsatzsteuer wird in diesem Fall ebenfalls nicht in Rechnung gestellt. Einkauf von Dienstleistungen im Ausland Werden Leistungen aus dem Ausland zugekauft, z. B. rechtliche, technische und wirtschaftliche Beratung oder auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen wie die Bereitstellung von Software oder die Bereitstellung von Websites, dann kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls steuerfrei geleistet werden: |
PS: In diesem Sinn wünscht die Redaktion - falls notwendig - einen erholsamen Urlaub ohne Umsatzsteuer und ein stets angenehmes Erwachen aus dem Kaufrausch. pps
Kommentare werden geladen...