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SFM - Wir zahlen gerne

Es gibt einen vom Staat gespeisten Topf für Zuschüsse zur Unfallversicherung: den SFM. Die gute Nachricht: Das Geld ist abholbereit.

Wien (29. Oktober 2005) - SFM? Nie gehört! Dabei sind freiberuflich Musikschaffende seit 2001 verpflichtet, eine komplette Sozialversicherung abzuschließen - und wissen oft nicht, woher sie das Geld für die Beiträge nehmen sollen. Aber es gibt verschiedene Zuschüsse: zum Beispiel eben bei der SFM.

Die Versicherungsgrenzen

Wer aus hauptberuflichem Musikschaffen mehr als 6.881,52 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaftet, ist verpflichtet, sich bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft [SVA] versichern zu lassen. Wird ein zusätzlicher „Brotberuf” ausgeübt, liegt diese Grenze bei 3.881,52 Euro. Wichtig zu wissen: Eine Sozialversicherung besteht aus drei Teilen: der Kranken-, der Unfall- und der Pensionsversicherung.

Die SFM wurde, wie ihr Name schon sagt, zur Sozialen Förderung Musikschaffender eingerichtet, ist ein gemeinnütziger Verein und bezahlt auf Antrag Zuschüsse von bis zu 50 Prozent zur Unfall- und Krankenversicherung. Sie ergänzt daher den Künstlersozialversicherungs-Fonds [KSVF], der Zuschüsse zur Pensionsversicherung leistet und erhält ihre Mittel von der Kunstsektion des Bundeskanzleramts. Den SFM-Zuschuß können alle Musikschaffenden beziehen, die

1. nach §2(1)4 GSVG (oder gemeinsam mit §4(3)3 ASVG) voll versicherungspflichtig sind,
2. ihre Sozialversicherungsbeiträge zur Gänze selbst oder mit Unterstützung des KSVF tragen,
3. ihren Lebensmittelpunkt in unserem schönen Österreich haben und
4. hier unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Zuschuß auf Antrag

Der Antrag an die SFM muß jährlich ein Mal und mit sämtlichen Beitragsvorschreibungen samt Kontoauszügen der Versicherung [in Kopie] erfolgen, und zwar an folgende Adresse: SFM, Stiftgasse 29, 1070 Wien; (01) 713 6937; office@sfm.at .

Nochmals zur Pensionsversicherung (PV). Der maximale Zuschuß zu PV-Beiträgen beträgt monatlich 85,50 Euro. Er wird vom KSVF direkt an die Versicherung überwiesen, das heißt, die Versicherten bekommen das Geld nie in die Hand. Anträge auf Zuschuß sind an den Künstler-Sozialversicherungsfonds zu richten: KSVF, 1010 Wien, Goethegasse 1, 4. Stock, Tel. (01) 586 7185, Fax (01) 586 71859, office@ksvf.at .

Profundes Vorauswissen und soziale Notfälle

Um sich versichern zu lassen, muß man das voraussichtliche Jahreseinkommen im vorhinein angeben – also schätzen! Wer sich für 2001 verschätzt hat [Gewinn unter 3.554,57 Euro], erhält vom KSVF eine Aufforderung, den Zuschuß zurückzuzahlen. In den kommenden Jahren ist mit einer Welle solcher Rückforderungen zu rechnen. In Fällen sozialer Not kann der KSVF auf die Rückzahlung verzichten, wenn die betreffende Person ihre „Vermögens”verhältnisse offenlegt. Die Musikergilde steht auch hier mit Rat und Tat zur Seite, um durch ihre Kontakte soziale Härtefälle vermeiden zu helfen. pps

PS: Weitere Informationen zum SFM-Zuschuß hier

PPS: Der SFM ist leider schon Geschichte. Das Kultur-Ministerium hat die endgültige Ablehnung einer weiteren Dotierung des SFM mit 29.08.2012 ausgesprochen, und zwar mit Verweis auf KSV-Fonds und Notfallhilfen des BM:UKK sowie des Musikfonds.

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