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Neue Sozialversicherung

Seit heute sind freiberuflich Musikschaffende als Neue Selbständige versichert. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen im Schnelldurchgang.

Wien (1. Jänner 2001) - Zuerst das Wichtigste: Wer bereits jetzt als „selbständiger Musiker” bei der Gebietskrankenkasse (GKK) sozialversichert ist, bleibt es auch - nur die Pensionsversicherung wandert zur SVA. Alle anderen sind gut beraten, sich bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) als Musikschaffende anzumelden.

Wer muß sich melden?

Jene, die im Jahr weniger als 88.800,- Schilling Gewinn erzielen werden und neben ihrer Musikertätigkeit keinen weiteren Beruf ausüben, sollen der SVA bei der Anmeldung gleichzeitig mitteilen, daß sie voraussichtlich unter der Versicherungsgrenze liegen werden. Dann zahlt man zwar keine Beiträge, ist aber auch nicht versichert - es sei denn, man schließt dort eine freiwillige Versicherung ab. Wer mehr als öS 88.800,- Gewinn macht, ist versicherungspflichtig!

Alle Musikschaffenden, die noch ein anderes Einkommen aufweisen, sind sozusagen Nebenberufsmusiker. Für sie gilt die Grenze von 48.912,- Schilling jährlich [2009: € 4.292,88]. Wer als Nebenberufsmusiker diese Gewinnlatte überspringt, landet auch in der Sozialversicherung. Aber der Zuschuß, den wir verhandelt haben, erleichtert dieses Los beträchtlich, wie das Beispiel zeigt:

Damit sind die schlecht bis durchschnittlich Verdienenden nun zu einem Beitrag voll sozialversichert, den sie bisher allein für die Krankenversicherung bezahlen mußten. Sehr gut verdiendende Musikschaffende erhalten allerdings leider keinen Zuschuß, wenn ihr Jahresgewinn 270.000 Schilling übersteigt [2009: € 21.464,40 – bei 4 Kindern: € 30.050,16,].

Detaillierte Informationen enthalten die Beiträge Richtige Schritte I-III. In kleinen Happen ist das Thema hoffentlich leichter verdaulich.

pps

PS: Den formlosen Antrag auf den Zuschuß-Tausender nimmt die SVA bei der Anmeldung gerne entgegen. Ein handschriftlicher Zettel mit Unterschrift genügt.

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