DATENSCHUTZINFORMATIONEN „Die Musikergilde betreibt keinen Datenhandel.” Sie können entweder allen externen Diensten und den damit verbundenen Cookies zustimmen oder lediglich jenen, die für die korrekte Funktionsweise unserer Website zwingend notwendig sind. Beachten Sie, daß bei der Wahl der zweiten Möglichkeit ggf. nicht alle Inhalte angezeigt werden können. Wir verwenden Cookies, um externe Inhalte darzustellen, Ihre Anzeige zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dabei werden ggf. Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für externe Inhalte, soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. |
Wien (3. August 2004) - Im Editorial der aktuellen AKM-Zeitung bestreitet deren Präsident, Prof. Paul Fürst, es gäbe einen Beschluß, "wonach ein Gewerkschaftsfunktionär weder Mitglied in der Genossenschaft noch im AKM-Vorstand sein könne". Offensichtlich wurde er nicht richtig informiert – es wäre nicht das erste Mal, daß die Informationsschiene zwischen Generaldirektor und AKM-Präsident in wichtigen Dingen nicht funktioniert.
Damit keine weiteren Mißverständnisse aufkommen, hier das Schreiben des AKM-Aufsichtsrates, in dem er mir meinen Ausschluß aus der AKM mitgeteilt hat. Es ist ein Ausschlußgrund, Gewerkschaftsfunktionär zu sein [siehe markierte Textpassagen].
Das Dokument des Aufsichtsrates läßt tiefe Einblicke zu. Aber nur Außenstehende wird überraschen, auf welchem Niveau erwachsene Menschen zu "argumentieren" vermögen. So erachten sie das "Erwecken von falschen Hoffnungen auf eine österreichische Quote" ebenso für strafbar wie "ständige sachlich nicht zutreffende Äußerungen in Versammlungen". Kindergarten oder Erziehungsanstalt? Mögen andere beurteilen, ob dieser Aufsichtsrat überhaupt in der Lage ist, etwas zu beaufsichtigen.
Demokratie neu
Wer die Welt anders sieht als ein paar "Mir san mir"-Funktionäre, ist auf jeden Fall frech; und wer nicht kuscht, sondern seine Meinung sagt, der wird ausgeschlossen - in bester neu-demokratischer Tradition. Das neue Prinzip lautet: Du darfst eine eigene Meinung haben und sogar äußern - aber Du mußt dafür teuer zahlen.
Die AKM-Führung hat gegen meinen Freispruch durch die AKM-Disziplinarkommission Berufung eingelegt. Sie kann nicht hinnehmen, daß mich diese Kommission in den selben Punkten für nicht schuldig hält. Ich muß bestraft werden und soll zahlen: 5.000 Euro Geldstrafe und die Verfahrenskosten, das sind bis heute rund 9.000 Euro. Inklusive Berufungsverfahren dürften etwa 20.000 Euro zusammenkommen.
PS: Daß BILLA und SPAR demnächst ihre Kunden ebenfalls mit hohen Geldstrafen belegen werden, wenn diese in der Öffentlichkeit ihre Meinung sagen, ist heute noch ein Gerücht.
Kommentare werden geladen...