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Die Wahrheit über die LSG-Abrechnung

Die aktuelle Auszahlung der LSG-Lizenzen hat zu einer Flut von Nachfragen geführt. Hier Antworten - von Peter Paul Skrepek.

Wien (Freitag, 13. Oktober 2017) - Für Aufregung sorgte die aktuelle LSG-Auszahlung – mit vielen neuen Informationen. Beispielsweise gab es im Gegensatz zum Vorjahr 2017 keine nennenswerte Überweisung der GVL. Die deutsche GVL hat Schwierigkeiten bei der Umstellung auf die neuen Gesetze, die aufgrund einer EU-Richtlinie in allen Mitgliedsstaaten beschlossen werden mußten. Dementsprechend niedriger fiel die Abrechnung für viele aus.

Verschlimmbesserungen durch neues Gesetz

Apropos EU-Richtlinie. Alle Verwertungsgesellschaften sind neuerdings zu noch größerer Transparenz verpflichtet. Nur, zu viele Informationen wirken leider eher verwirrend. Daher hier kurze Antworten auf die drängendsten Fragen:

Ist der Minutenwert tatsächlich gesunken?

Ja. Aber meist nur auf den ersten Blick! Die erste Zeile auf der Hauptabrechnung heißt "Sendungen" und zeigte auch mir nur etwa die Hälfte des vorjährigen Überweisungsbetrags. Schweißausbruch? - Keine Panik! Am Schluß der Tabelle stand doch wieder der über Jahre übliche Betrag.

Nach den Vergütungen für Sendungen wurden nämlich erstmals weitere Lizenzbereiche aufgeschlüsselt dargestellt und addiert: öffentliche Aufführung, Verleih, zur Verfügungstellung, Speichermedienvergütung, Weitersendung, allfällige Nachverrechnungen sowie der im Zuge der Schutzfristverlängerung etablierte "Studiomusikerfonds".

Gewisse Konstellationen von Musiksparten und Sendern haben den Rechte-Inhabern tatsächlich weniger LSG-Lizenzen eingebracht, obwohl die Anzahl der Sendeminuten in etwa gleich geblieben ist. Kleinere Sender bringen weniger als größere. Dieser Umstand wurde durch das neue Gesetz verstärkt. Verkürzt gesagt gilt: Je größer ein Sender, desto weniger heimisches Repertoire kommt zum Einsatz - mit den bekannt dramatischen Konsequenzen für die hier lebenden Musikschaffenden. Die LSG ist aufgerufen, einen vernünftigen Ausgleich zu schaffen.

LSG Logo
Verwertungsgesellschaft für Leistungsschutzrechte von Interpreten


Ein Verwaltungsbeitrag wird abgezogen. Wieso? Warum?

Den Spesenabzug hat es immer schon gegeben. Nur: Ab sofort muß die LSG diesen Abzug und andere Posten extra ausweisen, alles so detailliert wie möglich. Der Preis für diese "totale Transparenz": Die Verwaltung wird nicht billiger. Im Gegenteil. Das neue Verwertungsgesellschaften-Gesetz ist nicht nur doppelt so lang wie das alte, sondern im Betrieb auch wesentlich teurer. Irgendjemand muß das alles bezahlen.

Liebe Zahlerinnen und Zahler!

Auch Musikerinnen und Musiker sind stimmberechtigt. Ohne die richtige Stimmung geht es nicht. In diesem Sinn appelliere ich aus aktuellem Anlaß an alle, sich gut zu überlegen, welche Politiker und welche Parteien sich um die Belange der Kunst und der Künstler kümmern und positive Resultate vorweisen können.

Eine sprichwörtlich "schware Partie" - Glück auf! pps

PS: In nachvollziehbarer Erregung gegenüber jenen Menschen, die in den Verwertungsgesellschaften für uns arbeiten, die Contenance zu verlieren, ist zwar verständlich, sollte aber tunlichst vermieden werden, empfiehlt auch der große Loriot. Den am Elend wirklich Schuldigen ist jedoch entschlossen die Tür zu weisen.

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