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Zum Krenreiben

Robby Musenbichler ist ein Teil der heimischen Musikwirtschaft. Als noch lebender Künstler kommt ihm eine wichtige Rolle zu: die des Fußabstreifers.

Wien (24. Mai 2006) - Ein Staatsbürger und Steuerzahler schreibt dem Bundeskanzler einen Brief [zum Brief]. Antwort bekommt er von einem Sektionsleiter im Bundeskanzleramt. Der Herr Sektionsleiter ist Vollakademiker und aller Wahrscheinlichkeit nach pragmatisierter Beamter mit hohem Fixeinkommen. Was es bedeutet, in der Musikszene freischaffend - also mit vollem Risiko - zu arbeiten, dürfte er nicht nachvollziehen können. Braucht er auch nicht. Er zieht sich einfach auf den Teil des "Lebens" zurück, bei dem er sich auskennt: auf die Juristerei.

Schwarz auf Weiß

Wir haben zwar das Recht, in Österreich zu musizieren und CDs herauszubringen, das Recht auf Präsentation im eigenen Rundfunk haben wir allerdings nicht. Wir haben zwar das Recht, Rundfunkgebühren zu bezahlen, aber das Recht, im Radio und Fernsehen einen repräsentativen Querschnitt heimischer Produktionen zu hören und zu sehen, wird uns verweigert. Wir haben zwar das Recht, Steuern zu zahlen, aber nicht zu bestimmen, wie diese Steuern verwendet werden.

Niemand darf diskriminiert werden, außer wir selbst. Offensichtlich ist in der österreichischen Verfassung geregelt, daß die Musikszene Österreichs – nicht bestimmte einzelne Musikerinnen und Musiker, sondern eine freie Auswahl - im eigenen Land kein Recht hat, gesendet zu werden. Als Begründung muß sogar die Menschenrechtskonvention herhalten. Darin ist zwar auch die Freiheit der Meinungsäußerung festgeschrieben. Nur: Die gilt für uns nicht. Schmecks! Sie könnte nämlich die Rechte anderer [sprich: der Konzerne] beschneiden.

Endstation - alles aussteigen!

Wer öffentlich-rechtliches wie Privatradio hört, kann unschwer feststellen: es wird - mit ganz wenigen Ausnahmen - nur mehr Musik aus dem Repertoire der Unterhaltungsindustrie gesendet. Die vier großen Labels teilen sich den Markt auf; und wenn der Herr Sektionschef auf die »vielfältigen anderen staatlichen Förderungen der österreichischen Musikschaffenden« verweist, müssen sich die so Geförderten verhöhnt vorkommen. Da gibt es zum Beispiel den gut dotierten österreichischen Musikfonds, der Zuschüsse zu CD-Produktionen bezahlt. Aber sind Förderungen von Produktionen, die das Publikum niemals im Radio hören wird, nicht zum Krenreiben?

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Wir haben längst eine Quotenregelung. Sie wird in den Konzernzentralen beschlossen. Zur Erinnerung: 1995, da waren sie vermutlich noch Wirtschaftsminister, hat der neue Chef der größten Plattenfirma den österreichischen Musikschaffenden mitgeteilt, er werde ihre Musik nicht mehr produzieren. Diese Drohung wurde umgesetzt. Was hat das Ihrer Meinung nach für Konsequenzen?


Dr. Wolfgang Schüssel (Foto: BKA)

Sie als Bundeskanzler der Republik Österreich bekommen ein Instrument in die Hand, mit dem Sie der regionalen Musikkultur einen geregelten Zugang zur Auslage Radio & TV garantieren können: die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt. Nutzen sie diese Möglichkeit. Denn Musikschaffende, die sich nicht präsentieren dürfen, haben keine Chance.

Freiwillig werden weder ORF noch konzernfinanzierte Privatradios mehr heimische Musikkultur senden. Die Liste der Ausreden »Wie schassle ich lästige Fragesteller ab« lassen wir Ihnen gerne zukommen. [ORF-Papier, 2000]

Eine österreichische Bundesregierung, die sich außerstande sieht, dem österreichischen Musikschaffen im österreichischen Rundfunk einen Platz über der Wahrnehmungsschwelle zu garantieren, hätte sich praktisch selbst abgeschafft. Sie hätte die Regierungsfähigkeit verloren. Regiert würden wir in diesem Fall aus Brüssel - und dort diktieren längst die Lobbyisten der Konzerne und des Geldes, wohin die Reise geht.

PS: Ist unsere Demokratie dabei, zur Farce zu verkommen, zur reinen Augenauswischerei? - Wie sagte schon Otto Grünmandl: Bei den Fischen ist das Augenauswischen besonders schwer. pps

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