DATENSCHUTZINFORMATIONEN

„Die Musikergilde betreibt keinen Datenhandel.” 

Sie können entweder allen externen Diensten und den damit verbundenen Cookies zustimmen oder lediglich jenen, die für die korrekte Funktionsweise unserer Website zwingend notwendig sind. Beachten Sie, daß bei der Wahl der zweiten Möglichkeit ggf. nicht alle Inhalte angezeigt werden können. 

Wir verwenden Cookies, um externe Inhalte darzustellen, Ihre Anzeige zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dabei werden ggf. Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für externe Inhalte, soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Alle akzeptieren
Nur notwendige Cookies akzeptieren
asdf
zeitung > ps-kommentare > Lizenz zum Kopieren

Lizenz zum Kopieren

Privatkopien sind erlaubt. Das Anbieten von Musik nur, wenn man die Rechte dafür innehat. Informationen ohne Polemik sind selten, die Verwirrung ist groß. Eine Aufklärung.

Wien (12. Februar 2012) – Das Urheberrecht in seiner derzeitigen Form gehört abgeschafft! Davon ist der Schweizer Nationalökonom Felix Oberholzer-Gee überzeugt. »Das Urheberrecht gehört zum Eigentumsrecht. Als man es vor etwa zweihundert Jahren in den USA und in den europäischen Ländern einführte, lautete die Ursprungsidee, daß man die Produktion von kulturellen Gütern nicht einfach dem Markt überlassen wollte«, erläutert der Harvard-Professor. »Die Prämisse lautet also, daß man künstlerische Erzeugnisse schützen muß, um den Menschen Anreize zu geben, künstlerisch tätig zu sein und daß zu wenig produziert würde, wenn Kulturgut gratis verfügbar wäre.« 1)

Tatsächlich ist das nur die halbe Wahrheit. Das Urheberrecht dient nicht unmittelbar der Förderungen von Kreativität. Wer Kunst schafft, tut das aus einem persönlichen Bedürfnis. Das Urheberrecht dient im besten Fall dazu, dem Kunstschaffenden ein Einkommen zu ermöglichen. Der Schaffensdrang ist davon abgekoppelt und hört oft erst mit dem Tod auf. Dann beginnt in vielen Fällen die Vermarktung, wie zahllose Beispiele belegen.

Krieg der Welten

Darf Musik bloß Freizeitbeschäftigung sein? Ist es wirklich unbillig, ja gar vermessen, wenn Künstlerinnen und Künstler von ihrem Schaffen leben wollen? Sollen wir freiwillig darauf verzichten, weil es in der Auseinandersetzung ohnehin nicht um uns geht, sondern um ein globales Ringen zwischen Unterhaltungskonzernen und Online-Giganten? Oder rechtlich betrachtet: zwischen US-amerikanischem Copyright und europäischem Urheberrecht.

Zur Klärung: Das Copyright regelt unter anderem, wer Kopien eines Kunstwerks legal herstellen und verkaufen darf, während das Urheberrecht die Person des Urhebers und sein Recht auf geistiges Eigentum in den Mittelpunkt stellt. Der Konflikt zwischen diesen beiden Systemen scheint unausweichlich. Die Schöpfer der Kunstwerke bleiben auf der Strecke. Kollateralschäden, nichts weiter. Was steht als nächstes auf der Tagesordnung?

Erlaubtes Kopieren

Das Kopieren von Musik zu privaten Zwecken ist laut Urheberrecht erlaubt [laut Copyright nicht]. Dieses Kopieren ist nicht gratis. In vielen europäischen Ländern wird eine pauschale Gebühr eingehoben: die Leerkassettenvergütung, heute Urheberrechtsabgabe [URA]. Da kaum jemand mehr auf Tonbandkassetten aufnimmt, wurde diese Abgabe auf CD- und DVD-Rohlinge ausgedehnt. Seit mehreren Jahren verlagert sich das Kopieren nun auf Festplatten. Daher ist es folgerichtig, daß deutsche und österreichische Verwertungsgesellschaften seit einiger Zeit auch diese Speichermedien in die Vergütungspflicht miteinbeziehen.

Nur: Den Konsumenten bleibt zumeist verborgen, wofür sie bezahlen: nämlich für das Recht auf freie Privatkopie geschützter Werke. Auch hinsichtlich der Frage, wer das Geld bekommt, herrscht Verwirrung, und ideologisch argumentierende Konsumentenschützer wie die Arbeiterkammer betrachten Kunstschaffende sogar fast als Klassenfeinde 2), obwohl die allermeisten keine Millionen auf dem Sparbuch haben, sondern ebenfalls ihre Arbeitskraft verkaufen müssen, um überleben zu können.

In Österreich liegt das Inkasso bei der Austro Mechana, die für die mechanische Vervielfältigung von Musik zuständig ist. Die AuMe verteilt das Geld an Urheber sowie an Verwertungsgesellschaften von Interpreten und Produzenten. Alle an einer Aufnahme mitwirkenden Künstlerinnen und Künstler erhalten für jede Sendung eines Tonträgers [CD] eine Lizenz von derzeit rund 30 Cent pro gesendeter Minute. Diese Lizenz bezahlt der Sender. Dazu kommt ein kleinerer Aufschlag aus der Leerkassettenvergütung als Abgeltung für die legale Privatkopie.

Um welche Beträge geht es?

Was bleibt einer Chorsängerin oder einem Pianisten? Unter der Annahme, daß ein dreiminütiges Lied ein Jahr lang jeden Tag auf einem Radiosender gespielt wird: € 328,50 [90 Cent x 365]. Die im Vordergrund stehende Solosängerin erhält das Fünffache: € 1.642,50 [für das Jahr]. Von diesen Beträgen sind Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abzuziehen.

Zusammen mit Honoraren für Studiojobs und Konzertgagen ist es möglich, ein – oft unterdurchschnittliches – Einkommen zu erwirtschaften. Musikschaffende, die auch komponieren und texten, können in Einzelfällen auch mehr verdienen. Wer darüberhinaus selbst produziert und ein eigenes Label oder einen Musikverlag betreibt, hat noch bessere Karten – zumindest theoretisch, denn diese Tätigkeiten erfordern einerseits Investitionen, andererseits werden kleine unabhängige Labels von großen Radiosendern kaum mehr berücksichtigt.

Kultur- und Sozialförderung

Die andere Hälfte der Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung wird für Förderungen von künstlerischen Projekten und von sozialen Initiativen ausgegeben. Damit folgen die Verwertungsgesellschaften den Vorgaben des Gesetzgebers, der auf diese Weise die europäische Sicht von Kultur- und Sozialpolitik umsetzt. In den angelsächsischen Ländern gibt es diese Tradition nicht, unsere Praxis wird dort auch ganz offen kritisiert und die Einstellung solcher Förderungen gefordert. Versiegen diese Zahlungen jedoch, dann werden viele Kunstprojekte nicht mehr finanzierbar sein, und auch die ohnehin schon angespannte soziale Situation der Mehrheit der Kunstschaffenden wird sich weiter verschlechtern. Die Spirale dreht sich abwärts.

Totale Überwachung

Wer in Österreich Musik aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch herunterlädt, ist kein Raubkopierer! Werden Speichermedien benützt, die eine Leerkassettenvergütung im Kaufpreis enthalten, ist die Privatkopie dadurch ja abgegolten. Wer allerdings geschützte Musikaufnahmen Dritter im Internet anbietet oder verkauft, ohne die notwendigen Rechte innezuhaben, verletzt geltendes Recht. Nur das Hinaufladen fremder Werke ist also de facto verboten.

Eine flächendeckende Überwachung [ACTA] und Kriminalisierung des Publikums ist trotzdem nicht gerechtfertigt [zum Artikel]. Vielmehr müssen Modelle entwickelt werden, auf Diebstahl basierenden Handel zu unterbinden.

Menschenrechtskonforme Modelle

Im Gegenzug sind Methoden und Vertriebswege zu fördern, die eine gerechte Beteiligung der musikschaffenden Urheber, Interpreten, Verleger und Produzenten garantieren. Daß jene, die das eigentliche Gut herstellen, mit einem Almosen abgespeist werden, ist inakzeptabel.

Ohne Musik kein Radioprogramm

Musik macht den Großteil des Programms von Rundfunksendern aus. Musikerinnen und Musikern steht selbstverständlich ein fairer Anteil am wirtschaftlichen Erlös von Programmveranstaltern [Radio, TV, etc.] zu, die ihre Werke verwenden – unabhängig vom Verbreitungsmedium.

Wir streben eine Gesellschaft freier Menschen an, die in eigener Verantwortung leben. Eine totale Überwachung des gesamten Datenverkehrs ist dafür sicher nicht erforderlich.

PS: Es steht jedem Menschen frei, seine Werke zu verschenken. Das ist eine persönliche und respektable Entscheidung. Moralisierend das auch von jenen zu verlangen, die nicht nur ihr eigenes Leben selbst finanzieren müssen, sondern auch Verantwortung für Kinder oder pflegebedürftige Eltern tragen, betrachte ich als Forderung Ahnungsloser. pps

1) Musiker-Magazin 1/2011
2) AK für Sie 02/2012

Diesen Beitrag teilenFacebookTwitterLinkedInDruckenXingPinterest

Ihre Meinung zu diesem Thema





Kommentare werden geladen...

Die Musikergilde

Unsere Partner

logo_akm.png
logo_oestig2.png
logo_sosmusikland.png
© 2024 Musiker-, Komponisten- und AutorenGilde