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SUISA will die Quote

Die Verwertungsgesellschaft der Schweiz erneuert ihre Forderung nach einer Radioquote für heimische Musik.

Zürich (22. April 2003) - Nach dem Vorstoß der GEMA in Deutschland erneuert nun auch die Musik-Verwertungsgesellschaft SUISA ihre Forderung nach einer gesetzlichen Quote für Musik aus der Schweiz. Kommunikationschef Roy Oppenheim fordert mehr davon im Schweizer Radio. Derzeit liegt der Anteil heimischer Produktionen nach SUISA-Angaben bei weniger als zehn Prozent. "Die Quote wäre ein durchaus praktikabler Weg, den Kulturauftrag zu beurteilen", erklärt Oppenheim am 17. April in der Neuen Zürcher Zeitung [NZZ].


Roy Oppenheim

"Trotz einer erfreulich vielseitigen, innovativen und auch im Markt erfolgreichen helvetischen Musikproduktion stagniert der Anteil Schweizer Musik in den hiesigen Radioprogrammen seit Jahrzehnten", stellt Oppenheim fest. "Aus diesem Grund fordern seit einiger Zeit 16 namhafte Institutionen die Einführung einer Quote für Schweizer Musik im öffentlich-subventionierten Radio. "Die im Rundfunkgesetz verankerten Artikel 26 und 27 bezeichnete Oppenheim als ersten Schritt. Außerdem nennt er die Koppelung von Gebührengeldern an die Erfüllung des öffentlichen Kulturauftrags als mögliche Lösung.

Die Reaktion des angesprochenen öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf diese Forderung gleicht in ihrer Argumentation den ablehnenden Stellungnahmen deutscher und österreichischer Rundfunkmanager. So fragt Walter Rüegg, Direktor von Radio DRS, ebenfalls in der NZZ: "Was ist genau mit dieser Musikquote gemeint? Und was ist Schweizer Musik im Zeitalter der Globalisierung? Hat Celine Dion 1988 mit ihrem Lied "Ne partez pas sans moi, laissez-moi vous suivre" am Concours europen de la chanson einen Sieg für die Schweizer Musik davongetragen? Ist das Schweizer Musik, wenn die Interpretin Kanadierin ist, die Musik von Attila Sereftug [Ex Pepe Lienhard Band] und der Text von Nella Martinetti [Tessiner Sängerin, Anm.] stammt?"

Kontraproduktiv und protektionistisch?

Eine Quote sei "kontraproduktiv und protektionistisch", erklärt Rüegg. Für die einen sei es lediglich Musik von Schweizer Komponisten und Autoren, für die anderen genüge es bereits, wenn der Interpret Schweizer oder die Interpretin Schweizerin ist. - "Der Tonfall klingt uns Österreichern vertraut in den Ohren; und so wie seine Kollegen in der ORF-Führung, erwähnt auch der DRS-Direktor die wichtige Frage, wo die Wertschöpfung stattfindet, mit keinem Wort", kommentiert Musikergildepräsident Peter Paul Skrepek die Debatte im Nachbarland.

In der Hitparade kommt Musik von Schweizern [Urhebern und Interpretinnen zusammengerechnet] auf 7,9 Prozent. DRS1 spielt demgegenüber nach eigenen Angaben gut 18% Schweizer Musik. Bei Musikwelle 531 sind es sogar rund 38%, bei der Popwelle DRS3 aber lediglich 8%. Diese Unterschiede, die mit den Verhältnissen in Deutschland wie in Österreich vergleichbar sind, haben für Rüegg offenkundige Gründe: "Die Popszene ist ein Teil einer hoch kompetitiven, internationalen Unterhaltungsindustrie, in der Herkunft wenig mit Identität zu tun hat." Quoten hält er besonders in der französischen und italienischen Schweiz für "unrealistisch und diskriminierend".

Quoten funktionieren zum Vorteil der heimischen Musikszene

Im Gegensatz zu den Argumenten des Radiomanagers Rüegg, verweist Suisa-Mitarbeiter Oppenheim auf positive Erfahrungen in Spanien, Kanada und Frankreich: "Nach anfänglicher Skepsis hat sich in diesen Ländern eine Haltungsänderung der Medienmacher ergeben; heute ist man dort stolz darauf, dem einheimischen Musikschaffen Auftrieb und einen neuen Stellenwert verliehen zu haben."

Das läßt Walter Rüegg so nicht gelten. Der Schweizer Rundfunk erfülle schon immer seinen Kulturauftrag, es gäbe viele Sendungen, die sich mit heimischer Musik befaßten. Die SRG förderten das Musikschaffen auch aktiv durch eigene Musikproduktionen und eigene Veranstaltungen, rechtfertigt der Radiodirektor seine Politik. Nicht zuletzt unterstütze die SRG mit ihren Radios in der Suisse romande und der Svizzera italiana wichtige Orchester.

Bekannt nebelige Gegenargumente

Rüegg bestreitet die Notwendigkeit der Förderung des schweizerischen Musikschaffens also keineswegs und bekräftigt: "Wir setzen uns vielmehr seit Jahren dafür ein! Stützt man sich lediglich auf eine Quote ab, so würde ein populäres, gefälliges Repertoire gefördert, wie es in Frankreich, das eine Quote für frankophone Musik kennt, der Fall ist. Das kann nicht der Sinn von Kulturförderung sein."

Bei der Kulturförderung müsse es in erster Linie um jene Musik gehen, deren kultureller Beitrag vom Markt nicht honoriert werde, so Rüegg. Natürlich müßten auch die Bedürfnisse des Publikums berücksichtigt werden. Beides im Programmangebot jeweils richtig abzuwägen, sei die Aufgabe der Programmleiter; die Überprüfung, ob dieser Auftrag auch erfüllt wird, liege in der Kompetenz des Publikumsrats. "Eine Quote würde uns dem Ziel des Förderungsauftrags nicht näher bringen", resümiert der DRS-Direktor.

Wirtschaft gegen einseitigen Kulturbegriff

Dem hält Oppenheim entgegen, die Quote in den erwähnten Ländern habe beigetragen, dem eigenen Musikschaffen neue künstlerische und ökonomische Impulse zu verleihen. In der Schweiz seien sich die Medien zu wenig der Tatsache bewußt, daß eine lebendige, lebensfähige Musikszene auf das Zusammenspiel von Produktion, Distribution, Information und Publikum angewiesen ist. "Zu einer erfolgreichen Musikszene und Musikwirtschaft gehören begabte Komponisten und innovative Produzenten ebenso wie gewiefte Interpreten und vor allem engagierte Medienmacher, welche ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen", erläutert der Suisa-Mitarbeiter.

Quote ist sehr wahrscheinlich

In der Schweiz zeichnet sich die Aufnahme der Quotenregelung in die bevorstehende Novelle des Rundfunkgesetzes [RTVG] ab. Zwar spricht der Schweizer Gesetzgeber analog zu Österreich zuerst nur allgemein von der "Förderung der schweizerischen Kultur unter besonderer Berücksichtigung des Schweizer Musik- und Filmschaffens, namentlich durch die Ausstrahlung eigenproduzierter Sendungen und weiterer Sendungen aus schweizerischer Produktion", geht dann allerdings den entscheidenden Schritt weiter, indem er in Artikel 27 (Konzession der SRG) festhält: "Die Konzession bestimmt namentlich: die Einzelheiten der Berücksichtigung des schweizerischen Musik- und Filmschaffens nach Artikel 26 Absatz 3 Buchstabe b; sie kann entsprechende Mindestanteile vorschreiben."

Eine solche Mindestquote müsse an die rund 1,1 Milliarden Franken Gebühren und Subventionen gekoppelt sein, die der Schweizer Rundfunk erhält. Das heißt: Gebührengelder sollen nur dann zugesprochen werden, wenn der (Kultur)Auftrag nachweislich erfüllt wird. Dies gälte nicht nur für den nationalen Service public, sondern für alle Medienunternehmen unseres Landes, die an den Gebühren partizipieren, erklärt Oppenheim und präzisiert: "Die Öffentlichkeit hat nicht nur ein Anrecht darauf, daß sie verbindlich erfährt, wie und wozu dieses Geld verwendet wird; bestimmte Auflagen für diese öffentlich finanzierten Leistungen sind unumgänglich."

"Wer sich für eine Quote einsetzt, setzt sich somit auch für einen starken, öffentlich finanzierten und für die Schweiz unerlässlichen Service public ein", schließt Oppenheim. "Die SRG müßte im eigenen Interesse die Forderung nicht als Angriff auf ihre Programmautonomie, sondern als Unterstützung bei der Erhaltung der Gebühren und als programmliche Antwort auf ihr eigenes Markenzeichen ide suisse interpretieren."

Quelle: Neue Zürcher Zeitung

PS: Roy Oppenheim muß wissen, wovon er spricht. Der heutige Kommunikationschef der Suisa (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke) war vorher Direktor von Schweizer Radio International und der 4. Fernsehkette.

Links: http://www.radioszene.de
http://www.brueckenbauer.ch/INHALT/0009/09interv.htm

Zum Nachlesen: Coda-Kommentar Schattenspiele

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