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Monaten hat die AKM auf unser Betreiben ihre Schwestergesellschaften um Bekanntgabe der nationalen Programmanteile im öffentlich-rechtlichen Hörfunk ersucht. Die nun vorliegenden Zahlen sprechen eine deutliche Sprache und werfen einige Fragen auf:
Warum reduzierte der ORF den Anteil österreichischer Musik in den letzten zehn Jahren von 27,07 % (1990) auf 18,87 % (1999)?
Wieso hat es die Regierung, obwohl sie von uns mehrmals auf die Sachlage aufmerksam gemacht worden war, verabsäumt gegenzusteuern?
Wie groß ist der angerichtete Schaden, und kann die betroffene Musikszene noch wiederbelebt werden?
Zu rund 40 Prozent berücksichtigen andere Länder ihre eigene Musikszene im Radio: Griechenland 60%, Frankreich (1996) 56%, Portugal 50%, Israel 50%, Finnland (1994) 44%, Dänemark (1996) 33%, Norwegen 32%, Polen (1995) 31%, Ungarn 30%, Belgien (Wallonien 1998) 30%, Irland 30%, Schweden 30%, Deutschland (1994) 29,3%
Betrachtet man unseren Anteil an gesendeten CDs, so stammten 1999 gar nur mehr 14,83 Prozent aus heimischer Produktion. Dabei unterliegt nicht nur Pop aus Österreich der Diskriminierung durch den ORF, das Wettbewerbsverbot richtet sich gegen alle Sparten des österreichischen Musikschaffens. Was steckt dahinter?
Es geht um sehr viel Geld
Den großen Musikexporteuren USA, Großbritannien und neuerdings Schweden, steht der Rest der Welt als Importeur gegenüber. Aber während andere Länder ihre nationale Musikszene schützen, weigerten sich österreichische Regierungen bisher, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Als Begründung mußte stets das EU-Recht herhalten, das jede Schlechterstellung ausländischer Werke als unzulässige Einschränkung des freien Warenverkehrs verbietet. Die französische Quotenregelung, der zufolge mindestens 40 Prozent der gesendeten Musik in französischer Sprache vorgetragen werden muß, wird von der EU allerdings respektiert: Das zwingende Erfordernis, Sprache und Kultur zu schützen, rechtfertige diese gesetzliche Regelung, und eine 40prozentige Quote stehe nicht außer Verhältnis zum verfolgten Ziel, heißt es in der Entscheidung des Conseil d'Etat vom 8. April 1998.
Gesetzliche Quoten
Gesetzliche Quoten werden in Frankreich, Israel, Portugal, Ungarn und Belgien vorgeschrieben. Frankreich setzte diese Regelung gegen den massiven Widerstand der Industrie und der Privatradios durch, und bereits im ersten Jahr nach ihrer Einführung war eine starke Aufwärtsentwicklung der französischen Musikbranche festzustellen. Die Förderung der eigenen Musikszene ist den Franzosen heute keine lästige Verpflichtung, sondern ein echtes Anliegen, wie der 56%-Anteil beweist.
Gleiches gilt für auch Portugal, wo ein wesentlicher Teil der Quote durch Musik portugiesischen Ursprungs erfüllt werden muß. Dieser Passus steht zwar angeblich im Widerspruch zum EU-Recht, das jede Diskriminierung ausländischer Produktionen verbietet, aber bis jetzt ist kein Einspruch des Europäischen Gerichtshofs gegen die Praxis Portugals erfolgt.
Handlungsbedarf bei der Bundesregierung
Wir fordern unsere Bundesregierung auf, österreichische Sender gesetzlich zur Einhaltung des EU-Standards zu verpflichten, nachdem die meisten Stationen dazu von selbst nicht in der Lage sind! Nur jene Programme, die diesen Standard erreichen, sollen in Zukunft Gelder aus Rundfunk- und Fernsehgebühren erhalten. Diese Forderung muß in der bevorstehenden Reform des Rundfunkgesetzes in Form eines klar definierten Kulturauftrags verwirklicht werden. Es sei denn, der Gesetzgeber wünscht keine österreichische Musikszene. Dann allerdings möge er das aber auch laut und deutlich sagen!
PS: Das war vor bald vier Jahren. Es ist Zeit aufzuwachen! pps
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