DATENSCHUTZINFORMATIONEN „Die Musikergilde betreibt keinen Datenhandel.” Sie können entweder allen externen Diensten und den damit verbundenen Cookies zustimmen oder lediglich jenen, die für die korrekte Funktionsweise unserer Website zwingend notwendig sind. Beachten Sie, daß bei der Wahl der zweiten Möglichkeit ggf. nicht alle Inhalte angezeigt werden können. Wir verwenden Cookies, um externe Inhalte darzustellen, Ihre Anzeige zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dabei werden ggf. Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für externe Inhalte, soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. |
Wien (28. Juni 2004) - In äußerst scharfem Ton verurteilte am Mittwoch die Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe [KMSfB] den Ausschluß ihres Vorsitzenden Peter Paul Skrepek aus der AKM. Wie es in einer einstimmig beschlossenen Resolution heißt, sei der AKM-Beschluß, wonach ein Gewerkschaftsfunktionär nicht auch AKM-Vorstand sein könne, ein "reiner Willkürakt, der eindeutig die demokratischen Grundrechte verletzt und überdies in höchstem Maße widersinnig ist: Denn die Vertretung der Interessen von Autor/innen, Komponist/innen und Musiker/innen zählt zu den vornehmsten Aufgaben der Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe". Der Hauptausschuß der KMSfB forderte schließlich die AKM auf, ihren Beschluß "unverzüglich zurückzunehmen".
Entgegnung der AKM-Direktion
Unter der Überschrift "P. P. Skrepek spielt KMSfB mit falschen Argumenten gegen AKM aus - Resolution basiert auf einem nicht existenten Beschluß der AKM" antwortete das AKM-Büro: "Es existiert kein Beschluß der AKM, daß Gewerkschaftsfunktionäre weder Mitglied in der Genossenschaft noch im AKM-Vorstand sein dürfen. Das ist unwahr! Unter den Genossenschaftern der AKM haben sich immer wieder Gewerkschaftsfunktionäre befunden, und das auch im Vorstand."
"Die Gewerkschaftsfunktion von P. P. Skrepek war nicht der Grund für die Aberkennung des Genossenschafterstatus! Die Aberkennung des Genossenschafterstatus wurde von der Generalversammlung der AKM am 15. Juli mit satten 2/3 der Stimmen bestätigt. Das war eine demokratische Entscheidung des obersten Organs der AKM, das gemäß Statut endgültig entschieden hat." [Zitat Ende]
Oben ist unten, links ist rechts
Diese Entgegnung der AKM widerspricht ihren eigenen Schriftstücken [siehe Faksimile unten]. Der Aufsichtsrats hat in seinem Ausschlußurteil als einen der Gründe wörtlich formuliert: "4. Seine Tätigkeit als Gewerkschaftsfunktionär im Interessenkonflikt mit seiner Funktion als Vorstandsmitglied der AKM (...) Für den Aufsichtsrat liegen darin schwerwiegende Verstöße eines Mitglieds gegen die Interessen der Gesellschaft vor [Statuten §47 (3)]."
Demokratie und Rechtsstaat?
Daß der Beschuldigte während der "Verhandlung" rund sechs Stunden lang draußen vor der Tür auf das Urteil warten mußte und daß Entlastungsbeweise nicht zugelassen wurden, geht aus der Entgegnung der AKM nicht hervor. Ebenso wie eine zentrale Frage nicht gestellt wird: Woher kamen plötzlich Hunderte von Stimmenvollmachten? "
"Man kommt als Genossenschafter zur Sitzung, weiß so gut wie nichts und soll dann entscheiden, wer Recht hat", kommentierte ein Genossenschafter [nachzulesen in den Leserbriefen zu AKM-Aus-Schluß]. Nach Meinung vieler Teilnehmer an der Generalversammlung konnte von einer umfassenden Information über die Hintergründe des Auschlusses keine Rede sein. Nicht einmal die Anwesenden hätten genau gewußt, worüber sie abzustimmen hatten.
PS: Der Freispruch Skrepeks durch die AKM-Disziplinarkommission in der selben Angelegenheit wurde ignoriert, obwohl das Urteil in einer Kurzversion schriftlich vorlag. pps
Kommentare werden geladen...