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Wien (4. Juni 2018) – Rechtzeitig zum Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung wird auch die Binnen-Schif(f)fahrt auf neue Beine gestellt. Der volkswirtschaftliche Schaden durch gekenterte Lastkähne und gesunkene Passagierdampfer wurde als ernstes Problem erkannt. Er kann nicht länger hingenommen werden, also beschloß die EU-Zentrale für Wasserverkehrswege, eine einheitliche Richtlinie herauszugeben, die nun endlich in österreichisches Recht gegossen worden ist: ein richtungsweisender Meilenstein, das neue
Donaudampfschiffahrtsgesellschaftgrundverordnungs-Gesetz
Beim DDSGGVO-G geht es nicht bloß um die Sicherheit der Passagiere oder den kostengünstigen Transport von Fracht. Im Mittelpunkt steht vielmehr maximale Transparenz. Jeder Schritt, besser gesagt, jeder auf Wasserwegen zurückgelegte Meter und jeder verdrängte Kubikmeter Wasser wird reglementiert und der behördlichen Kontrolle unterliegen.
Vom Lichten das Ankers und dem Ablegen von der Ablegestelle an ist, beispielsweise, jedwede Ruderbewegung einzeln zu dokumentieren. Bei größeren Schiffen unter Angabe der Drehung des Steuerruders in Grad [ggf. Minuten, Sekunden] sowie der Anzahl der vollständigen Umdrehungen – bei kleineren Schinakeln oder Rettungsbooten genügt die Gesamtzahl der Ruderschläge [vgl. Riemenschläge]. Damit soll ein vorher festgelegter, geradliniger Kurs auch auf mäandernden Flußläufen durchgesetzt werden und zielloses Herumlavieren der Vergangenheit angehören.
Hart Steuerbord!
Klare, eindeutige Befehle, wie sie an Bord bisher üblich waren, haben immer wieder zu Katastrophen geführt. Die DDSGGVO schafft Abhilfe. Ab sofort herrscht geordnetes Chaos, absolute Dokumentationspflicht, zu deren Kontrolle auf jedem Wasserfahrzeug ein eigener Dokumentations-Offizier [Doc-Officer] ernannt wird. Jede Untiefe, und sei sie noch so seicht, ist auszuloten, jeder Befehl im Wortlaut festzuhalten. Jeder Handgriff ist samt genauer Beschreibung des Ablaufs noch vor der Ausführung in das neue, erweiterte elektronische Logbuch einzutragen [siehe auch § 1298 Abs. 25 DDSGGVO-G].
Die gesamte Mannschaft einschließlich des Kapitäns ist verpflichtet, den Doc-Officer/die Doc-Officerin uneingeschränkt und vorrangig zu unterstützen. Ordnung muß sein!
Auswirkungen auf die Praxis
Bei Testfahrten waren wiederholt kritische Situationen zu beobachten. Analysen der Logbücher durch externe Berater und Rateagenturen haben als Ursachen eindeutig ergeben: multiples Versagen der Befehlskette, dadurch massive Verzögerungen bei der Ausführung, oft auch systemimmanentes schlichtes Vergessen. Bedingt durch die Erfüllung der gesetzlichen Dokumentationsverpflichtung wurden Befehle regelmäßig zu spät oder gar nicht befolgt, wodurch mehrere Dampfer und Motorschiffe auf Grund gelaufen sind und aufgegeben werden mußten, heißt es im Abschlußbericht.
Um derartige Unglücksfälle künftig hintanzuhalten, hat sich die EU-Direktion für Fließ- und Stehgewässer entschlossen, die Wassertiefe kurzfristig mittels Richtlinie auf maximal hundertfünfzig Zentimeter zu begrenzen. Um zu verhindern, daß pflichtbewußte Kapitäne mit ihrem Schiff untergehen und sich so der Dokumentationspflicht entziehen, sollen mittelfristig alle Gewässer in Europa zugeschüttet werden. pps
PS: Bei minus 273,15 Grad Celsius herrscht absoluter Stillstand. Keine Panik. Langfristig sind wir alle tot.
PPS: Simsalabim-Die-DSGVO-Anleitung
Bildnachweis: Ingo Pertramer, DDSG
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