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Wien (18. Februar 2014) – In seinem jüngsten Erkenntnis hat der Oberste Gerichtshof [OGH] klargestellt, daß Festplatten "nicht schon deshalb als vergütungspflichtiges Trägermaterial ausscheiden, weil sie auch anderen Zwecken als der Speicherung von Privatkopien dienen können". Der Computerhersteller Hewlett Packard hatte die Austro Mechana wegen angeblicher Rechtswidrigkeit der "Festplattenabgabe" geklagt – und 2011 in erster Instanz recht bekommen. Nun hat der OGH dieses Urteil aufgehoben.
Auch Mobiltelefone fallen unter diese Abgabepflicht, wie das Oberlandesgericht Wien [OLG] vorige Woche beschlossen hat. Demnach diene die Speicherkapazität der Musikhandys "der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Audio- und audiovisueller Werke" und werde "für andere Zusatzfunktionen kaum benötigt", so das OLG in seiner Urteilsbegründung im Verfahren Austro Mechana gegen Nokia.
Moderne Zeiten: Urheberrecht darf nichts kosten!
Die Festplattenabgabe vernichtet Arbeitsplätze, warnt Damian Izdebski von DiTech. Oder schmälert sie nur seine eigenen Gewinne? – Arbeitsplätze und Einkommen im Kunstbereich dürfen übrigens bedenkenlos vernichtet werden.
Die Gegner der Abgabe haben sich unter der Führung von Herrn Izdebski als "Plattform für modernes Urheberrecht" (!) organisiert und im Gegenzug eine monatliche Haushaltsabgabe von 50 Cent vorgeschlagen. Während sich Justizminister Brandstetter und Kunstminister Ostermayer für eine Speicherabgabe aussprechen, ist die Arbeiterkammer – entgegen ihren eigenen Beschlüssen! – nun wieder dagegen, denn: Die Festplattenabgabe sei "ein Modell aus der Steinzeit". Der Konsument dürfe nicht damit belastet werden.
Dafür – oder dagegen?
Andreas Mailath [links] - Pokorny [rechts]: Festplattenabgabe sofort!
Die Front verläuft quer durch die Parteien. Andreas Mailath-Pokorny, Wiener Kulturstadtrat, fordert "Festplattenabgabe sofort", SPÖ-Kultursprecherin Elisabeth Hakel schlägt eine befristete Festplattenabgabe vor. Marcus Gremel, Vorsitzender der Jungen Generation in der SPÖ-Wien, sieht sich selbst als Netzfreiheitsverfechter. Die Festplattenabgabe lehnt er als unfair ab, beteuert aber gleichzeitig, auf seiten der Künstler zu stehen und uns unterstützen zu wollen.
Maria Fekter [ÖVP-Kultursprecherin, im Bild unten] warnt, eine Lösung, die einen gerechten Ausgleich für Künstler für private Kopien bringt, dürfe nicht wettbewerbsverzerrend sein, also den Onlinehandel bevorzugen. "Die Cloud und andere Dinge" müßten ebenfalls einbezogen werden.
Wolfgang Zinggl [Grüne] tritt weiter für seine Breitbandabgabe ein, denn eine Festplattenabgabe sei lediglich eine "Scheinlösung". Walter Rosenkranz meint, die FPÖ halte die Abgabe auch nicht für gut und hält den Neos-Vorschlag einer Haushaltsabgabe für vorstellbar.
Beate Meinl-Reisinger, Kultursprecherin der Neos, begründet ihre Ablehnung der Speicherabgabe: "Wir sind da kritisch, weil österreichische Händler benachteiligt wären." Zudem wäre es schlecht, eine derartige Abgabe an einer Technologie festzumachen, sagt Meinl-Reisinger [im Bild links]. "Aber eine Art pauschaler Abgeltung muß es geben, und die paßt in eine Haushaltsgebühr."
PS: Und was denkt der Souverän? Nur für Masochisten empfehlenswert sind diesbezügliche Foren im Internet. Vom Denker zum Poster. Daher ist es angebracht, nochmals klar zu formulieren, worum es uns, den Kunstschaffenden, geht. pps
Link zur Erklärung
Fotos: "Graf Hadik" Wildner & Thomas Rabitsch [Montage: PPS], Wikipedia, ÖVP, NEOS Presse Stefan Egger
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