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Wien (18. Juli 2013) – Leistungen der Künstlerinnen und Künstler sind ein wesentlicher Grund für das Ansehen Österreichs in der Welt. Kunstschaffen ist Arbeit und Beruf; es auf eine bloße Freizeitbeschäftigung zu reduzieren, verhindert Leistungen von entscheidender Bedeutung für alle.
Wir fordern daher:
1. Die Leistungen der in Österreich lebenden Künstlerinnen und Künstler müssen honoriert werden. Von ihnen zu verlangen, gratis zu arbeiten und
ohne Gagen aufzutreten, ist eine Zumutung. Die Republik Österreich muß Sorge tragen, daß alle künstlerischen Leistungen angemessen abgegolten werden, insbesondere in jenen Bereichen, die von der öffentlichen Hand erhalten oder unterstützt werden.
2. Die Republik Österreich hat ihre Verantwortung für die soziale Sicherheit in vollem Umfang wahrzunehmen. Dies geschieht vor allem durch
3. Kunst und Bildung bilden das Fundament der Zivilisation. Demokratien bedürfen unabdingbar einer gebildeten Bevölkerung. Die Republik Österreich muß daher mit größter Aufmerksamkeit auf die Weitergabe der zentralen Kulturtechniken achten. Dazu gehört eine umfassende Allgemeinbildung mit Schwerpunkt auf Wissenschaft und Kunst durch großflächigen Ausbau von Angeboten in allen Kunstsparten im schulischen wie außerschulischen Unterricht.
4. Eine Kunst-Exportoffensive. Die Republik Österreich muß Sorge tragen für die ausreichende finanzielle Unterstützung von Auslandsstudienaufenthalten und die ausreichende Dotierung und professionelle Betreuung internationaler Auftritte österreichischer Kunstschaffender.
5. Die ausnahmslose Respektierung des geistigen Eigentums. Kunst ist ein immaterielles Gut und kein Gegenstand von Freihandelsabkommen. Für Werke der Kunst gilt das Prinzip des fairen Handels. Die Republik Österreich muß dafür ebenso garantieren wie für die vollständige Umsetzung des UNESCO-Abkommens zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt.
6. Den Schutz des kulturellen Erbes. Gesetzgeber und Regierung müssen dem Ausverkauf unseres kulturellen Erbes und der Preisgabe des europäischen Urheberrechts und verwandter Schutzrechte entschlossen entgegentreten.
7. Priorität für die Kunst: Kultur ist nur möglich, wo es Kunst gibt. Dies gilt vor allem auch bei der Vermittlung von Kultur. Die Verwaltung künstlerischer Belange muß in einem institutionalisierten und interministeriellen Prozeß koordiniert werden.
8. Die Ausweitung der europäischen Fernsehrichtlinie auf alle Rundfunkprogramme. Die freiwillige Selbstverpflichtung des ORF, das Kunstschaffen in Österreich in allen seinen Programmen verstärkt zu berücksichtigen, ist gescheitert. Die Gegenwartskunst aus Österreich wird ausgeblendet und den Kunstschaffenden damit der gleichberechtigte Zugang zum Publikum verweigert. Für die Verwirklichung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben sind daher Quoten vorzusehen.
9. Die angemessene Beteiligung von Künstlerinnen und Künstlern an sämtlichen Verwertungen ihrer Werke. Künstlerinnen und Künstler haben das Recht auf Beteiligungen an Erlösen, die durch die Verwendung ihrer Werke erzielt werden. Zur Einlösung dieses Rechts gehört
10. Die Respektierung der Privatsphäre. Alle Repräsentanten der österreichischen Politik müssen sich auf allen Ebenen für einen umfassenden Schutz der Persönlichkeitsrechte einsetzen; damit verbunden ist auch das Recht des Individuums auf Datenautonomie.
Harald Huber, Präsident Musikrat ÖMR
Gerhard Ruiss, Geschäftsführer IG Autorinnen Autoren
Peter Paul Skrepek, Präsident Musikergilde, OESTIG
Peter Weller, Vorsitzender Kulturgewerkschaft GdG-KMSfB
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