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Festplattenabgabe – die Fakten

Die – geplante – Abgabe auf alle Speichermedien kommt den Kunstschaffenden zugute. Sie legalisiert die private Kopie. – Eine Entmystifizierung.

Wien (10. Oktober 2012) – Um die Festplattenabgabe ranken sich eine Reihe von fest einzementierten Mythen:

»Ich habe alles gekauft, und jetzt soll ich noch einmal zahlen!«

Viele meinen, mit dem Kauf einer CD oder einem bezahlten Download das Recht erworben zu haben, den Inhalt zu kopieren oder via Internet der ganzen Welt gratis zugänglich zu machen. Das trifft aber nicht zu. Mit dem Kauf erwirbt man nur das Recht, die Musik uneingeschränkt hören zu dürfen.

Will eine Privatperson eine Kopie anfertigen, muß sie um die Zustimmung der Urheber und Interpreten ersuchen. Um diesen Vorgang unkompliziert zu gestalten, hat der Gesetzgeber die freie Werknutzung auf diese Anwendung ausgedehnt. Seit 1980 erhalten die Rechteinhaber eine Vergütung, quasi als Abgeltung für ihre generelle Zustimmung, und zwar durch einen Aufschlag: anfangs auf den Preis einer Leerkassette, später eines bespielbaren CD-oder DVD-Rohlings. Seit 2010 hebt der Handel auch Aufschläge für Festplatten ein – leitet die eingehobenen Gelder jedoch wegen eines laufenden Streitverfahrens nicht an die Kunstschaffenden weiter.

»Ich speichere auf meinem Computer hauptsächlich meine eigenen Daten, Texte und Bilder. Wie komme ich dazu, eine Zwangsabgabe zu bezahlen, wenn ich gar keine Musik kopiert habe?«

Unverständnis gibt es also auch hinsichtlich der Multifunktionalität: Tatsächlich hat der Oberste Gerichtshof [OGH] seit 2005 mehrfach festgestellt, daß die Begünstigten [wir] durch eine zusätzliche Festplattenabgabe mehr erhalten würden, als ihnen der Gesetzgeber als Abgeltung zugedacht hatte.

Gegenargument: Es gibt fast nur mehr Geräte mit vielen verschiedenen Funktionen. Telefonieren wird auch immer mehr zur Nebenfunktion von Handys. Ist also eine monatliche Telefongebühr an Netzanbieter noch zeitgemäß? Stellt sie nicht eine unzumutbare Belastung des Konsumenten dar?

In den letzten Jahren hat das Kopieren von Musik auf Speichermedien aller Art rasant zugenommen. Einfache Mobiltelefone ermöglichen mittlerweile das Speichern Tausender Musiktitel. Die vom OGH festgestellte Bevorzugung hat sich in eine massive Benachteiligung der Urheber und leistungschutzberechtigten Interpreten gewandelt. Daher finden nun im Justizministerium Verhandlungen über eine Einbeziehung aller Speichermedien in die Vergütung statt. Die Musikergilde nimmt an diesen Verhandlungen teil und hat umfassende Vorschläge gemacht.

Bei der Festlegung der Tarife wird zu berücksichtigen sein, welche Spieldauer eine Produktkategorie [Computer-Festplatte, USB-Stick, Handy, Speicherkarte etc.] ermöglicht und in welchem Ausmaß diese im Durchschnitt tatsächlich genutzt wird. Eine bloße Prozentbeteiligung am Verkaufspreis würde bei jedem Preisverfall von Speichermedien zu einer neuerlichen Benachteiligung der Rechteinhaber und zu ständigem Reformbedarf führen.

»Mein Geld kommt ja gar nicht bei den Musikern an. Da holen sich nur irgendwelche Konzerne ein unverdientes Körberlgeld!«

Die Aufteilung dieses Preisaufschlags, der Kopiervergütung, ist für viele nicht nachvollziehbar, also vermuten sie, daß die Gelder in dunklen Kanälen versickern. Das ist schlichtweg falsch. Die den Kunstschaffenden zustehenden Einnahmen aus dieser Vergütung werden zur Hälfte an Urheber/innen und Interpret/innen als Aufschlag zu Tantiemen und Lizenzen ausgeschüttet. Anspruch haben alle, deren Werke oder Interpretationsleistungen im Rundfunk gesendet oder auf einer im Handel erhältlichen CD bzw. DVD veröffentlicht werden. [Hier wird wieder einmal klar, welch vielfältige Konsequenzen die Höhe des Österreicheranteils in Radio und Fernsehen hat].

Die andere Hälfte der Einnahmen wird einerseits für soziale Zwecke, für alle Arten von Nothilfen, Finanzierung von Rechtsberatung und andererseits für Stipendien oder kulturelle Projektförderungen ausgegeben. Allgemein sollen Organisationen und Kleinlabels gefördert werden, die ihren Schwerpunkt auf heimisches aktuelles Musikschaffen legen. Letzteres ist den neoliberalen Staaten vor allem im angelsächsischen Raum ein Dorn im Auge, sie akzeptieren keine Abzweigung von „ihren Profiten" zu sozialen Zwecken oder zur Kulturförderung. Ein internationaler Konflikt darüber schwelt seit vielen Jahren: US-Copyright gegen europäisches Urheberrecht.

Conclusio: Wer Kunst haben und kopieren will, muß den Kunstschaffenden einen fairen Preis zahlen.

Allein die Tatsache, daß wir auf eine derartige Selbstverständlichkeit hinweisen müssen, ist ernüchternd. Geistige und künstlerische Schöpfungen bedürfen großer Anstrengungen. Ist es heute wirklich schon notwendig zu betonen, daß Arbeit entlohnt werden muß? pps

PS: Daß »das Urheberrecht erfunden wurde, um die Kreativität zu fördern«, wie gebetsmühlenartig immer wieder angemerkt wird, ist eine unsinnige Behauptung. Das Urheberrecht wurde erfunden, um den Urhebern ein Einkommen aus der Verwertung ihrer Werke zu ermöglichen.

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