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Mainz (27. Juli 2011) - In einem Memorandum forderte der Rundfunkausschuß der Konferenz der Landesmusikräte, KdLMR, bei seiner Tagung im ZDF am 8. Juli 2011 die Erfüllung des Kultur- und Bildungsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
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1. „Kultur- und Bildungsauftrag" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Der Rundfunkausschuß fordert die Erfüllung des Kultur- und Bildungsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemäß § 11 des Rundfunkstaatsvertrags ein. Die Rundfunkgebühren der Bürger sind Qualitätssicherungsgebühren, um Programmangebote unabhängig von der Quote zu ermöglichen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt in ganzer Breite umzusetzen, u.a. die Pflege des musikalischen Erbes, die Förderung aktueller musikalischer Ausdrucksformen und die Verbreitung fremder musikalischer Kulturen.
Der Rundfunkausschuß fordert die Verantwortlichen bei den Sendern eindringlich auf, ihrem öffentlich-rechtlichen Programmauftrag gerecht zu werden, der insbesondere darin besteht, einem größeren Publikum die Vielfalt musikalischer Stilrichtungen zu publikumsfreundlichen Sendezeiten und in angemessenen Anteilen zu präsentieren.
2. Programmgestaltung und -vermittlung
Die Programmgestaltung und -vermittlung vielfältiger Musikstile soll zur Sensibilisierung der Hörer führen, um aufzuklären, zu bilden, zum Hören anzuregen. Jugendliche, deren bevorzugte Freizeitbeschäftigung die Musik ist, sollen aus Sendungen von Hörfunk, Fernsehen und Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besonderen Nutzen ziehen können.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll Bedürfnisse wecken und nicht nur befriedigen.
3. Weiterbildung und Qualifikation von Musikjournalisten
Programmgestaltung erfordert hochqualifizierte Musikjournalisten. Sie sind im digitalen Zeitalter mehr denn je Multiplikatoren von Musik. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfügt über ein umfassendes Fort- und Weiterbildungsnetzwerk.
Der Rundfunkausschuß unterstützt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, eingeleitete Maßnahmen zur Qualifikation der Musikjournalisten zu intensivieren.
4. Rundfunkklangkörper
Rundfunkorchester, -chöre und -ensembles sind ein Alleinstellungsmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie gestalten wesentliche Programmanteile der Musiksendungen. Ihre professionelle Qualität, Besetzung und Leistungsfähigkeit ermöglicht herausragende Aufführungen und die Entdeckung bisher unbekannter Musik in Sendungen und Aufzeichnungen, die andere Klangkörper in dieser Weise nicht erfüllen können. Rundfunkklangkörper sind Boten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch außerhalb der Senderäume – an verschiedenen Veranstaltungsorten, bei Festivals, in Schulen, bei Gastspielen im Ausland. Ihre musik- und bildungspolitische Rolle wächst, je mehr gespart wird. Sie erfüllen durch qualitativ hochwertige Einspielungen den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag.
Die Rundfunkklangkörper sind unersetzbarer Bestandteil der kulturellen Vielfalt in Deutschland.
5. Regionalität
Eine Stärke des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch im Zeitalter von Digitalisierung und Globalisierung besteht in der regionalen Struktur dieses Rundfunks. Seine regionale Verankerung stiftet Identität. Die Abbildung des regionalen Musiklebens durch Übertragungen, Berichterstattung und gestaltete Sendungen bindet Hörerinnen und Hörer. Musikschaffende vor Ort werden gefördert und werden zu Werbeträgern des Senders. Musik schafft Identität.
Der Rundfunkausschuß fordert ein klares Bekennen der Sender zu regional orientierter Musikvermittlung.
6. Laienmusizieren und Nachwuchsförderung im Rundfunk
Die Mehrzahl musikausübender Menschen, vereint im Deutschen Musikrat, sind Laienmusiker in Chören, Orchestern und Ensembles im Jugend- und Erwachsenenalter. Um die aktive Musikausübung von einer Generation an nachfolgende Generationen weiterzutragen, ist die angemessene Abbildung des Laienmusizierens in entsprechenden Formaten notwendig.
Der Rundfunkausschuß fordert eine angemessene Berichterstattung zu Aktivitäten im Laienmusikbereich und eine deutlich bessere Förderung des musikalischen Nachwuchses durch regelmäßig auffindbare Sendungen.
7. Besonderheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk als unabhängiger Rundfunk der Bürger ist ein hohes gesellschaftliches Gut. Musik bestimmt in hohem Maße sein Erscheinungsbild.
Der Rundfunkausschuß unterstützt die Programmverantwortlichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sich in ihren Musik-Programmen von den Angeboten der privaten Medien im Sinne der EU-Richtlinien mutig zu unterscheiden.
Glossar: KdLMR - Der Rundfunkausschuß besteht aus Vertretern der Landesmusikräte, die als Rundfunkräte und Mediensprecher in den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten überparteilich tätig sind. Er beobachtet und analysiert die Veränderungen in der Medienlandschaft [u.a. Folgen der Digitalisierung, Globalisierung, Demografie] und mischt sich mit eigenen Thesen zu Hörfunk, Fernsehen und Telemedien ein.
Quelle: Deutscher Musikrat
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