DATENSCHUTZINFORMATIONEN

„Die Musikergilde betreibt keinen Datenhandel.” 

Sie können entweder allen externen Diensten und den damit verbundenen Cookies zustimmen oder lediglich jenen, die für die korrekte Funktionsweise unserer Website zwingend notwendig sind. Beachten Sie, daß bei der Wahl der zweiten Möglichkeit ggf. nicht alle Inhalte angezeigt werden können. 

Wir verwenden Cookies, um externe Inhalte darzustellen, Ihre Anzeige zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dabei werden ggf. Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für externe Inhalte, soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Alle akzeptieren
Nur notwendige Cookies akzeptieren
asdf
zeitung > aktuell > Zukunftsfeste Künstlersozialversicherung

Zukunftsfeste Künstlersozialversicherung

Es gibt eine für Kunstschaffende passende Sozialversicherung – seit 1982 und in Deutschland. Nun wurde sie reformiert.

Berlin (11. Mai 2007) - Nach der Verabschiedung mit breiter Mehrheit im Bundestag am 22. März 2007 hat am vergangenen Freitag auch der Bundesrat der Dritten Novelle zur Künstlersozialversicherung zugestimmt. Die deutsche Regierung hatte sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 auf die Stärkung der Künstlersozialversicherung festgelegt.

Weltweit einmaliges Modell der sozialen Absicherung von Kunstschaffenden

In Deutschland zahlen die Vermarkter der Kunst in einen Topf, aus dem den Kunstschaffenden die Hälfte ihrer SV-Beiträge bezahlt wird [gemeinsam mit einem Bundeszuschuß]. Die aktuelle Novelle enthält vor allem Lösungen für zwei – zuletzt immer deutlicher zu Tage getretene – Probleme: Zum einen gibt es immer noch Verwerter, die ihrer Abgabepflicht nicht nachkommen. Die Folge ist ein unnötig hoher Abgabesatz zu Lasten der bereits erfaßten Verwerter. Zum anderen erfolgt die Überprüfung der Versichertenangaben noch zu wenig systematisch«, erklärt dazu das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die Dritte Novelle zum Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) verbessert die Überprüfung der Abgabepflicht, indem diese Aufgabe auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen wird. Künftig prüft diese nun zusätzlich, ob ein Arbeitgeber nach dem KSVG abgabepflichtig ist und stellt die Höhe der Abgabe fest. Die Unternehmen führen die Abgabe weiterhin an die Künstlersozialkasse ab.

Systematische Überprüfung durch Stichproben

Die bessere Prüfung der Verwerter geht einher mit der Einführung einer systematischen Überprüfung der Angaben der Versicherten. Wegen der schwankenden Honorare bleibt es dabei, daß die Versicherten ihr voraussichtliches Arbeitseinkommen für das folgende Kalenderjahr möglichst objektiv selbst einschätzen. Ab 2008 führt die Künstlersozialkasse zusätzlich jährlich wechselnde Stichproben in Höhe von mindestens fünf Prozent der Versicherten durch.


Deutscher Künstler bei der Beratung.
Foto: KSK

Die Versicherten erhalten einen Fragebogen, der verbindliche Angaben über die tatsächlichen Arbeitseinkommen der letzten vier Jahre verlangt und zusammen mit einem Nachweis in Form eines Einkommenssteuerbescheids oder einer Gewinn- und Verlustrechnung für den geprüften Zeitraum eingereicht wird. Damit werden die Schätzangaben systematisch überprüfbar; der Kreis der Begünstigten wird klarer erfaßt.

Die deutliche Mehrheit, die dieses Gesetz im Deutschen Bundestag gefunden hat, belegt die breite politische Unterstützung für die soziale Sicherung der selbständigen Künstler und Publizisten in Deutschland. Damit wird die Finanzierungsgrundlage gesichert, und die Künstlersozialversicherung geht gestärkt in die Zukunft.

PS: In Deutschland sind nicht nur Kunstschaffende und Publizisten auf diese Weise sozialversichert, sondern, beispielsweise, auch Musiklehrer/innen. In Österreich wird das Lehren von Kunst nicht als künstlerische Tätigkeit anerkannt, dafür gibt es auch keinen Zuschuß zur Pensionsversicherung durch den KSV-Fonds. pps

Diesen Beitrag teilenFacebookTwitterLinkedInDruckenXingPinterest

Ihre Meinung zu diesem Thema





Kommentare werden geladen...

Die Musikergilde

Unsere Partner

logo_akm.png
logo_oestig2.png
logo_sosmusikland.png
© 2024 Musiker-, Komponisten- und AutorenGilde