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Berlin (11. Mai 2007) - Nach der Verabschiedung mit breiter Mehrheit im Bundestag am 22. März 2007 hat am vergangenen Freitag auch der Bundesrat der Dritten Novelle zur Künstlersozialversicherung zugestimmt. Die deutsche Regierung hatte sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 auf die Stärkung der Künstlersozialversicherung festgelegt.
Weltweit einmaliges Modell der sozialen Absicherung von Kunstschaffenden
In Deutschland zahlen die Vermarkter der Kunst in einen Topf, aus dem den Kunstschaffenden die Hälfte ihrer SV-Beiträge bezahlt wird [gemeinsam mit einem Bundeszuschuß]. Die aktuelle Novelle enthält vor allem Lösungen für zwei – zuletzt immer deutlicher zu Tage getretene – Probleme: Zum einen gibt es immer noch Verwerter, die ihrer Abgabepflicht nicht nachkommen. Die Folge ist ein unnötig hoher Abgabesatz zu Lasten der bereits erfaßten Verwerter. Zum anderen erfolgt die Überprüfung der Versichertenangaben noch zu wenig systematisch«, erklärt dazu das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die Dritte Novelle zum Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) verbessert die Überprüfung der Abgabepflicht, indem diese Aufgabe auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen wird. Künftig prüft diese nun zusätzlich, ob ein Arbeitgeber nach dem KSVG abgabepflichtig ist und stellt die Höhe der Abgabe fest. Die Unternehmen führen die Abgabe weiterhin an die Künstlersozialkasse ab. |
Die bessere Prüfung der Verwerter geht einher mit der Einführung einer systematischen Überprüfung der Angaben der Versicherten. Wegen der schwankenden Honorare bleibt es dabei, daß die Versicherten ihr voraussichtliches Arbeitseinkommen für das folgende Kalenderjahr möglichst objektiv selbst einschätzen. Ab 2008 führt die Künstlersozialkasse zusätzlich jährlich wechselnde Stichproben in Höhe von mindestens fünf Prozent der Versicherten durch.
| Die Versicherten erhalten einen Fragebogen, der verbindliche Angaben über die tatsächlichen Arbeitseinkommen der letzten vier Jahre verlangt und zusammen mit einem Nachweis in Form eines Einkommenssteuerbescheids oder einer Gewinn- und Verlustrechnung für den geprüften Zeitraum eingereicht wird. Damit werden die Schätzangaben systematisch überprüfbar; der Kreis der Begünstigten wird klarer erfaßt. |
Die deutliche Mehrheit, die dieses Gesetz im Deutschen Bundestag gefunden hat, belegt die breite politische Unterstützung für die soziale Sicherung der selbständigen Künstler und Publizisten in Deutschland. Damit wird die Finanzierungsgrundlage gesichert, und die Künstlersozialversicherung geht gestärkt in die Zukunft.
PS: In Deutschland sind nicht nur Kunstschaffende und Publizisten auf diese Weise sozialversichert, sondern, beispielsweise, auch Musiklehrer/innen. In Österreich wird das Lehren von Kunst nicht als künstlerische Tätigkeit anerkannt, dafür gibt es auch keinen Zuschuß zur Pensionsversicherung durch den KSV-Fonds. pps
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