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Fest zum UNESCO-Abkommen

Seit Sonntag ist das UNESCO-Abkommen zur kulturellen Vielfalt offiziell in Kraft. Die Kunstschaffenden feiern mit einem Fest am kommenden Sonntag.

Wien (19. März 2007) - Ende Dezember des Vorjahres von mehr als 30 Ländern ratifiziert, trat die UNESCO-Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt nun am 18. März endgültig in Kraft - sehr zur Freude der Kunstschaffenden, die dadurch die Kunst- und Kulturlandschaft als "Spielwiese der freien Marktgesetze" verhindern wollten. Am Sonntag, dem 25. März, wird das Inkrafttreten in der Roten Bar im Wiener Volkstheater gefeiert.

Gegen "freien Markt" im Kulturbereich

"Das Herzstück des Übereinkommens ist die völkerrechtliche Absicherung, daß jeder Staat ein Recht auf eigenständige Kulturpolitik hat", hatte Außenministerin Ursula Plassnik im Dezember in Paris bei der Ratifizierung gesagt. Tatsächlich kamen die Unterzeichnerstaaten in der Konvention überein, "die gegenwärtige Vereinheitlichung" in der Kultur zu bremsen. Kulturelle Vielfalt wird in dem Text als wichtiger Faktor für Pluralismus und Demokratie sowie für die Identität von Gesellschaften und Individuen bezeichnet.

Diese Konvention ist für die Kunstschaffenden überlebensnotwendig

"Diese Konvention ist für die Kunstschaffenden überlebensnotwendig", meinte der Vorsitzende der Kulturgewerkschaft, Peter Paul Skrepek, zur möglichen Aufrechterhaltung von Förderprogrammen, Stipendien und Preisregulierungen. Denn die GATS-Verhandlungen [GATS bezeichnet das allgemeine Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen] stellen solche Kulturfördermaßnahmen weiter in Frage und werten diese laut UNESCO-Aussendung als "protektionistische, wettbewerbsverzerrende Maßnahmen". Die Schriftstellerin Marlene Streeruwitz sieht die Konvention dagegen für den Kulturbereich als "eine Erinnerung an die Möglichkeit, Selbstbestimmung zu bewahren".

Protektionistische Wettbewerbsverzerrung?

Das Abkommen stellt ein völkerrechtlich verbindliches Instrument dar, mit dem die UNESCO-Mitgliedstaaten ihre Kulturpolitik bei den Verhandlungen der Welthandelsorganisation WTO über den Abbau von Handelsschranken und die Liberalisierung von Märkten verteidigen können. Die USA befürchten, daß das Abkommen eine Hürde im internationalen Vertrieb von Kinofilmen und Unterhaltungsmusik darstellt. Das von Frankreich und Kanada in die Wege geleitete und von den USA heftig bekämpfte Abkommen war am 20. Oktober 2005 am Pariser Sitz der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur unterzeichnet worden. Von insgesamt 150 Staaten stimmten nur die USA und Israel dagegen, vier enthielten sich der Stimme.

Beim Kulturfest in der Roten Bar in Wien haben sich neben Vertretern der österreichischen UNESCO-Kommission u. a. Bundesministerin Claudia Schmied und Volkstheater-Direktor Michael Schottenberg angesagt. Die neue Konvention wird dabei mit Live-Musik gefeiert, und zwar unter anderen mit Omer Ihsas & Peace Messengers [Dharfour/Afrika, Mitte, rechts] und Laab [Wien/Europa, links].

Quelle: APA

Rote Bar im Volkstheater
Neustiftgasse 1 / U3
1070 Wien

Eintritt frei, Sonntag, 25. März 2007, Beginn 18 Uhr

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