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Wien (27. Februar 2007) - In einem Telefonat bestätigte Dr. Günther Lackenbucher vom Kulturministerium vor kurzem, es werde ab sofort keine Forderungen an Kunstschaffende mehr geben, bereits gewährte Zuschüsse zu ihren Pensionsversicherungsbeiträgen zurückzuzahlen. Damit gibt das Ministerium den massiven Protesten der Betroffenen und der Interessenvertretungen nach, die einen solchen Stopp verlangt hatten. Bisher waren in erster Linie all jene Versicherten betroffen, die wegen zu hohen Einkommens aus dem Zuschußfenster geraten waren, also mehr als rund 19.600 Euro als maximales Gesamteinkommen [2006] erzielt haben. In Einzelfällen wurden allerdings auch Künstlerinnen und Künstler zur Rückzahlung aufgefordert, die wegen zu geringen Einkommens aus der Pflichtversicherung herausgefallen waren, das heißt, weniger als rund 4.000 Euro im Jahr verdient haben.
Zwei Schritte sind geplant:
Weitere Informationen über geplante Inhalte der Sofortmaßnahme waren Lackenbucher kaum zu entlocken. Nur soviel: Die Rückforderungen der offenen 4 Mio. Euro werden gestoppt. Um Härtefälle sofort zu lösen, soll rasch eine legale Basis geschaffen werden. Auch hinsichtlich der bereits geleisteten Rückzahlungen stellte er eine Lösung in Aussicht. Darüber hinaus sei auch eine komplett neue Regelungen für Stipendien und Preise vorgesehen - und andere Fristen. Es werde eine "attraktive Lösung" sein, so Lackenbucher. Rückzahlungen sollen jedenfalls auf Dauer ausgeschlossen werden.
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