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EU-Christkindl

Erfolg für die Kulturschaffenden: Ratifizierung der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt als Bekenntnis der EU zur Kultur - eine Bescherung.

Brüssel, Wien (24. Dezember 2006) - Ein unerwartetes Christkindl bescherte die EU den Künstlerinnen und Künstlern. Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wird binnen drei Monaten in Kraft treten, nachdem es nun von einer ausreichenden Anzahl von Ländern ratifiziert worden ist. Die erforderlichen 30 Ratifizierungen wurden am 18. Dezember erreicht, als die Gemeinschaft gemeinsam mit zwölf Mitgliedstaaten [Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden] die Ratifikationsurkunden beim Sitz der UNESCO in Paris hinterlegte.

Anläßlich der Ratifizierung der Konvention fand am vergangenen Dienstag in Brüssel im Palais des Beaux Arts ein Festakt statt. EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso gratulierte dem Generaldirektor der UNESCO, Koichiro Matsuura, und bedankte sich bei den ebenfalls anwesenden Kulturministern. Österreich wurde durch Staatssekretär Franz Morak, Dr. Gabriele Eschig, Generalsekretärin der Österreichischen UNESCO-Kommission, und Peter Paul Skrepek, Musikschaffender und Vorsitzender der Kulturgewerkschaft, vertreten.

EU als Kulturgemeinschaft

»Die Ratifizierung der UNESCO-Konvention durch die EU ist ein Bekenntnis zur Kultur. Ich bin froh, daß auch in Österreich der Ratifizierungsprozeß zügig abgeschlossen werden konnte. Die Künstlerinnen und Künstler waren in den Entscheidungsprozeß eingebunden. Das ist ein Erfolg für die Kultur und für die Kulturschaffenden«, sagte Staatssekretär Morak. Insbesondere die »Verankerung der öffentlichen Kulturförderung und des Rechts auf eigenständige Kulturpolitik, die Legitimierung der nationalen Lenkungsinstrumente sowie die Absicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks machen diese Konvention zu einem zentralen internationalen Instrumentarium«, so Morak.

Von USA heftig bekämpftes Abkommen

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion betonte Peter Paul Skrepek, es sei eine Errungenschaft der UNESCO-Konvention, »daß wir kulturelle Vielfalt als Reichtum zu schätzen wissen. Kunstschaffende denken nicht in Quartalsergebnissen, sondern in langfristigen Zeiträumen.« Nun gelte es, »einerseits die Konvention in der täglichen Politik umzusetzen« [zum Beispiel durch Förderung regionalen Kunstschaffens über mehr Präsenz im Rundfunk] und andererseits »auch jene Regierungen ins Boot zu holen, die der Kulturförderung bisher ablehnend gegenüberstehen«, betonte der Interessenvertreter. Die USA und Israel haben als einzige von 150 Staaten gegen das Abkommen votiert. »Diese Konvention ist für die Kunstschaffenden überlebensnotwendig, denn Kultur ist nicht nur etwas für die Satten und Reichen. Wer Kultur hat, ist reich«, schloß Skrepek.

[von links] Franz Morak, Gerard Mortier, die französische Schauspielerin Carole Bouquet, in der Mitte José Manuel Barroso, neben ihm die finnische Kulturministerin Tanja Saarela, EU-Kulturkommissar Ján Figel, ganz außen Peter Paul Skrepek.

Das Abkommen stellt ein völkerrechtlich verbindliches Instrument dar, mit dem die UNESCO-Mitgliedstaaten ihre Kulturpolitik bei den Verhandlungen der Welthandelsorganisation WTO über den Abbau von Handelsschranken und die Liberalisierung von Märkten verteidigen können. Die USA befürchten, das Abkommen sei eine Behinderung des internationalen Vertriebs von Filmen und Musik und sehen den freien Welthandel gefährdet. »Die Ratifizierung ist nur ein erster Schritt«, meinte SPÖ-Europaabgeordnete Christa Prets in einer Aussendung. »Nun heißt es, die praktische Umsetzung der Forderungen in Angriff zu nehmen. Die EU muß beim Schutz und der Förderung der kulturellen Vielfalt an ihren konkreten Taten gemessen werden.«

PS: Das gilt nicht nur für die EU, sondern auch für Österreich. Regierung und Parlament dürfen sich angesprochen fühlen. pps

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