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Brüssel/Wien (25. September 2006) - Europas Musik- und Filmindustrie leidet unter einem enormen Handelsbilanzdefizit. Jahr für Jahr fließen 6 bis 7 Billionen Euro mehr in die USA als von dort zurückkommen. Um diese Einbahnstraße zu schließen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken, hat die EU-Kommission schon 1989 eine Richtlinie erlassen: "Fernsehen ohne Grenzen". Wie die EU auf ihren Internetseiten betont, diene dieser Schritt dazu, die kulturelle Vielfalt zu fördern und das kulturelle Erbe zu schützen.
Europäische Produktionen dominieren das europäische Fernsehprogramm
Nun scheinen die Bemühungen der EU, die europäische Fernsehindustrie zu unterstützen, Früchte zu tragen, wie der von der Kommission veröffentlichte siebente Bericht über die Förderung europäischer Werke zeigt. Beliebten US-Sendungen wie Desperate Housewives oder Akte X zum Trotz liegt der Anteil europäischer Produktionen an der Sendezeit der Fernsehveranstalter stabil bei über 60 Prozent. Die zehn neuen Mitgliedstaaten, die zum ersten Mal in der Statistik berücksichtigt wurden, stehen den alten Mitgliedsländern dabei kaum nach. Obwohl der durchschnittliche Anteil 2004 im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 Prozentpunkte zurückgegangen ist, ist die Kommission zufrieden mit den Ergebnissen, da sie von einem mittelfristigen Aufwärtstrend ausgeht.
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Spitzenreiter Dänemark
Spitzenreiter in der Ausstrahlung europäischer Produktionen ist Dänemark, das 2004 ein Anteil von 86 Prozent erreicht hat. Irland hatte mit 53 Prozent 2003 den geringsten Anteil und wurde 2004 von der Tschechischen Republik übertrumpft, deren Anteil europäischer Produktion nur 49 Prozent betrug. In Deutschland haben die betroffenen Sender ihre Werte im Zeitraum von 2001 bis 2004 um sechs Prozentpunkte auf fast 66 Prozent verbessert.
Auch mit der Umsetzung von Artikel 5 der Fernsehrichtlinie ist die Kommission insgesamt zufrieden. Dieser legt die Höhe des Anteils unabhängiger Produktionen, die von den Sendern ausgestrahlt werden sollten, auf zehn Prozent fest. Die Ausgangslage ist hier sehr gut, beläuft sich der durchschnittliche Wert doch mit 32 Prozent bei weitem über dem Vorgeschriebenen.
Musterschüler bei der Fernsehrichtlinie ist Österreich, das 2004 einen Anteil von 46 Prozent aufwies. Die Artikel 4 und 5 der Fernsehrichtlinie Fernsehen ohne Grenzen betreffen nur die Fernsehveranstalter, die der Rechtshoheit der Mitgliedsregierungen unterliegen. |
PS: Was fehlt, ist eine Richtlinie für den Hörfunk. Hier werden nach wie vor Unsummen nach Amerika verschoben, und vor allem in den deutschsprachigen Ländern wird die heimische Produktion diskriminiert. pps
Quelle: pressetext.austria, Redakteurin: Linda Osusky