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Kunstvernichtungsgesetz

Protest der Kunstschaffenden gegen Rückzahlungsforderungen und Mindesteinkommensgrenze - Aufruf mit über 1.000 Unterzeichnenden.

Wien (30. März 2006) - Als Kunstvernichtungsgesetz hat die Schriftstellerin Marlene Streeruwitz heute, Donnerstag, auf einer Pressekonferenz des Kulturrates Österreich in Wien das Künstlersozialversicherungsfondsgesetz gebrandmarkt. Der Kulturrat, in dem die Interessensvertretungen der heimischen Kunst- und Kulturschaffenden zusammengefaßt sind, fordert eine Gesetzesnovelle.


Marlene Streeruwitz und Daniela Koweindl


Andrea Wolfmayr

Die heftige Kritik der Betroffenen entzündet sich insbesondere an der Mindesteinkommensgrenze und damit verbundenen Rückzahlungsforderungen.

Als "völlig realitätsfern" hat ÖVP-Kultursprecherin Andrea Wolfmayr die Forderungen des Kulturrats bezeichnet. Zur anhaltenden Kritik an der Mindesteinkommensgrenze, bei deren Unterschreitung Künstler dem Fonds Geld zurückzahlen müssen, meinte Wolfmayr: "Diese Grenze entspricht der Geringfügigkeitsgrenze." Dort wo keine Versicherungspflicht bestehe, könne kein Zuschuß zur Pensionsversicherung geleistet werden, so Wolfmayr in einer Aussendung.

Hinter der Gefügigkeitsgrenze

600 Kunstschaffende sollen ihren Zuschuß zur Pensionsversicherung zurückzahlen, weil sie im Jahr 2001 wider Erwarten nicht das vorgeschriebene Mindesteinkommen [das Zwölffache derASVG-Geringfügigkeitsgrenze] erreicht haben. Das Gesetz nehme laut Kulturrat keine Rücksicht auf Einkommensausfälle durch Krankheit, Mutterschutz und Kinderbetreuung; Stipendien und Preise würden nicht als Einkommen gerechnet. Auch wer seine Einnahmen in künstlerische Arbeit investiere, riskiere den Verlust des Zuschusses, denn für den Fonds zähle lediglich das Ergebnis im Einkommenssteuerbescheid.

Private Finanzierung - ein Erfolgsrezept

Dem entgegnet Wolfmayr, daß "bei Bezug des Kindergeldes die Pensionssicherungszeiten angerechnet" würden. "Die vom Kulturrat herbeigeredete Problematik stellt sich somit nicht." Die Speisung des Fonds aus Kabel- und Sat-Abgaben sei "eines der Erfolgskonzepte". Damit werde "zusätzlich zum Kunstbudget, das für die künstlerische Produktion veranschlagt sei, Geld für die soziale Absicherung zur Verfügung gestellt".

"Es geht nicht um Subventionen, sondern um Grundrechte", präzisierte Streeruwitz, die im aktuellen Gesetz einen systematischen Versuch der Verhinderung freien kritischen Schaffens durch die Regierung sieht. In diesem Sinn wird auch die künstlerische Bewertung der Bezugsberechtigung generell abgelehnt.


Gerhard Ruiss


Ernst Woller

"Das soll ein Sozialgesetz sein, keine Kunstförderung", forderte Gerhard Ruiss, Geschäftsführer der IG Autorinnen Autoren. Ruiss erinnerte daran, daß das seit 2001 wirksame Gesetz von Anfang an nur als erster Schritt gedacht war. Wie in Deutschland müßte der Bezieherkreis auf alle Kunstschaffenden ausgeweitet werden - in Österreich waren Ende 2004 rund 6.000 Künstler anspruchsberechtigt - und die Zuschußleistungen auf Kranken- und Unfallversicherung ausgedehnt werden.

SP-Woller unterstützt Kulturrat

Unterstützung für die Forderungen des Kulturrates kommt von der Wiener SPÖ. "Die Bundesregierung hat hier wieder einmal ein Husch-Pfusch-Gesetz gemacht", kritisierte der Wiener SP-Gemeinderat Ernst Woller.

Es sei geradezu absurd, daß jene Kunst- und Kulturschaffenden, die so wenig verdienen, daß sie nicht einmal das vorgeschriebene Mindesteinkommen erreichen, jetzt den Zuschuß zur Pensionsversicherung zurückzahlen müßten, so Woller und schloß: "Wir stehen voll hinter der Forderung der Kunst- und Kulturschaffenden und fordern Kunststaatssekretär Morak und Kunstminister Schüssel auf, sofort zu handeln." pps

Quelle: APA
Fotos: Maria Anna Kollmann, Niki Witoszynskyj

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