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Wien (29. März 2006) - Kunstschaffende fordern: Schluß mit den Rückzahlungsforderungen des Künstlersozialversicherungsfonds [KSVF]! Weg mit der Mindesteinkommensgrenze als Voraussetzung für einen Zuschuß! Gesetzesnovelle jetzt! Dazu lädt der Kulturrat Österreich alle Künstlerinnen und Künstler zu einer Protestversammlung ein:
Donnerstag, 30. März 2006, 10:30 Uhr
Secession [Karlsplatz]
Friedrichstraße 12, 1010 Wien
In der Secession findet dazu auch ein Pressegespräch mit Sabine Kock [IG Freie Theaterarbeit], Daniela Koweindl [IG Bildende Kunst], Gerhard Ruiss [IG Autorinnen Autoren] und Marlene Streeruwitz [Schriftstellerin] statt. Nach fünf Jahren KSVF-Gesetz soll eine Bilanz gezogen und Vorschläge für eine dringend notwendige Gesetzesänderung präsentiert werden.
Unterschriftenliste
Bereits mehr als tausend Personen haben die Forderungen des Kulturrates mit Ihrer Unterschrift unterstützt. Die Liste ist hier einsehbar, unter diesem Link kann man und sich dem Protest anschließen. Nach der Protestversammlung wird den Entscheidungsverantwortlichen der Aufruf mit der Forderung nach einer Gesetzesnovelle mit der Liste aller Unterzeichner/innen zugestellt.
Der Hintergrund
Seit 2001 müssen sich Kunstschaffende als Neue Selbständige - wenn sie ein relevantes Einkommen erzielen - zur Pflichtversicherung melden. Der KSV-Fonds ermöglicht seither einen Zuschuß zum Pensionsversicherungsbeitrag (weitere Details hier). In einer umfassenden Kontrollaktion hat der Fonds nun die Einkommen aller Zuschußbezieher aus dem Jahr 2001 überprüft. Die Konsequenz ist fatal: 600 von ihnen sollen ihren Zuschuß zur Pensionsversicherung zurückzahlen, weil sie vor fünf Jahren zu wenig verdient haben. So will es das Gesetz: Wer wider Erwarten die Mindesteinkommensgrenze - im Jahr 2001 waren das 3.554,64 Euro - nicht erreicht, muß Jahre später mit Rückzahlungsforderungen rechnen.
»Eine solches Gesetz ignoriert die Lebensrealität von Kunstschaffenden! Einschränkungen der Erwerbstätigkeit [z.B. durch Kinderbetreuung oder Krankheit] werden zur doppelten sozialen Falle. Aber auch einkommenssteuerbefreite Stipendien und Preise sind ein finanzielles Risiko: Wer zusätzlich nicht ausreichend Gewinne erwirtschaftet, muß den Zuschuß ebenso zurückzahlen. Denn für den Fonds zählt lediglich das Ergebnis im Einkommenssteuerbescheid.« (Kulturrat) |
»Statt ein Förderungsinstrument für Künstler/innen zu sein, wird der Fonds zum Forderungsinstrument. Das ist absurd!« schreibt der Kulturrat in seiner Aussendung weiter. »Ein Mindesteinkommen als Zuschußvoraussetzung ist kunstfeindlich - unsozial und zynisch - bar jeder Logik - klingt nach Hohn - absurd - unglaublich - haarsträubend - nicht nachvollziehbar - eine Ignoranz des Staates!«
http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/2006statements
PS: Wer allerdings weniger als das Existenzminimum erwirtschaftet, wird den Zuschuß aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zurückzahlen müssen. Das ist das Ergebnis von aktuellen Verhandlungen der Musikergilde und der Gewerkschaft KMSfB mit dem KSV-Fonds. Die gesetzlichen Grundlagen für diesen Verzicht sind derzeit schon gegeben. Näheres weiß das Büro der Musikergilde. pps
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