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Wettbewerb der Verwertungsgesellschaften

Musikindustrie fordert effizientere Verwertungsgesellschaften - rechtlicher Status der Online-Verbreitung von Musik ungeklärt.

Berlin (28. September 2005) - Die EU-Kommission hat an die Verbände der Musikbranche den Entwurf einer Empfehlung geschickt, in der sie ihre Vorschläge zur einfacheren Lizenzierung von Rechten für den Online-Musikmarkt noch einmal überarbeitet hat. Demnach sollen sich Rechte-Nutzer künftig eine Verwertungsgesellschaft aussuchen und Rechte-Inhaber bestimmen können, in welchen Ländern ihre Inhalte lizenziert werden. Die Verwertungsgesellschaften könnten wie bisher Verträge zur gegenseitigen Musiklizenzierung abschließen.

Ursprünglich hatte die Kommission drei Optionen in Erwägung gezogen: Nichts zu tun, die bestehenden territorialen Bindungen von Inhalteanbietern an eine nationale Verwertungsgesellschaft aufzuheben oder den Rechteinhabern die größtmögliche Freiheit bei der Vergabe ihrer Rechte an einzelne Verwertungsgesellschaften zu überlassen. Option 3 wäre dabei die weitestgehende gewesen, da sich die Rechteinhaber faktisch für irgendeinen Verwertungspartner in der EU hätten entscheiden könnten. Die Option 2 sah dagegen "nur" vor, daß die Betreiber von Musik-Plattformen im Netz, also die Rechtenutzer, mit einer einzigen Verwertungsgesellschaft das gesamte Europageschäft abrechnen.

Wettbewerb von Vertragspartnern - cui bono?

Die EU-Kommissarin für Wettbewerb, Neelie Kroes (im Bild links), will sich für ein einheitliches Lizenzvergabe-System stark machen: »Der Online-Vertrieb bringt Künstlern und Verbrauchern viele Vorteile, die Lizenzvergabe soll die Entwicklung eines europäischen Binnenmarkts für Künstler und Verbraucher nicht behindern.« Die EU kritisiert, daß die nationalen Verwertungsgesellschaften die Beschränkungen auf das Internet übertragen. Kroes fordert daher ein getrenntes Lizenzierungsverfahren für herkömmliche Tonträger und Online-Musik. Nun hat die Kommission angedroht, die Verwertungsgesellschaften wegen Behinderung des Wettbewerbs zu klagen, wenn die nationalen Restriktionen nicht modifiziert werden.

Die belgische Verwertungsgesellschaft SABAM und die niederländische BUMA haben bereits angekündigt, dem europaweiten System zustimmen zu wollen, während die deutsche GEMA die EU-Pläne bereits im Juli kritisierte. Sie befürchtet, von einem einheitlichen Lizenzierungssystem würden nur die Major-Labels wie Sony BMG, Universal Music, EMI und Warner Music profitieren.

Musikschaffende sollen "günstiger" arbeiten

»Wenn die EU-Kommissarin für Wettbewerb mehr Wettbewerb fordert, erfüllt sie nur ihre Pflicht. Sie vergißt allerdings zwei wesentliche Punkte«, meint Musikervertreter Peter Paul Skrepek. »Erstens sind die Verwertungsgesellschaften durch Gegenseitigkeits-Verträge verbunden, jede nimmt in ihrem Land auch die Rechte für alle anderen Länder wahr und hat die kassierten Tantiemen weiterzuleiten; und zweitens bedeutet Wettbewerb zwischen Verwertungsgesellschaften für Urheber wie Verleger eine Nivelierung nach unten, also weniger Einkommen. Denn Industrie und Medien wollen für das Produkt Musik den niedrigsten Preis zahlen.« Die Frage, wem diese EU-Forderung nützt, sei somit beantwortet, so Skrepek. »Uns Musikschaffenden nicht!«

USA versus EU?

Diese Debatte nimmt die Musikindustrie wieder einmal zum Anlaß, effizientere Verwertungsgesellschaften zu fordern, um den Verkauf von Musik im Internet voranzutreiben. Die EU-Kommission solle regeln, wie ein Anbieter die Rechte zur Verbreitung eines Musikstücks zentral bei einer Gesellschaft erwerben kann, das verlangten Vertreter der Musikindustrie und digitaler Medien bei einer Podiumsdiskussion anläßlich der Popkomm 2005 in Berlin. Derzeit werden die Musikrechte von nationalen Gesellschaften wie der GEMA oder der AKM verwaltet.

Vorbild beim digitalen Vertrieb von Musik seien die USA, so Peter Zombik, Geschäftsführer der Bundesverbandes der deutschen phonographischen Wirtschaft. Dort wurden 2004 Jahr über 207 Mio. Dollar durch Internet-Musikverkäufe eingenommen, in Europa waren es im vergangenen Jahr dagegen nur 27 Mio. Euro. Ursache dafür sei der stärkere Wettbewerb (!) unter den Verwertungsgesellschaften, vermutet Zombik. In den USA existieren drei Verwertungsgesellschaften für Musik. In Europa gibt es in jedem Land eine Gesellschaft.

Monopol oder Wettbewerb?

»Eine Rechnung mit falschen Angaben«, stellt Peter Paul Skrepek, Präsident der Musikergilde fest. »Denn verglichen mit der Bevölkerungszahl müßte es in den USA rund 20 Verwertungsgesellschaften geben. In Wirklichkeit teilen sich in den USA die beiden Großen, ASCAP und BMI, den Kuchen«, so Skrepek.

Sowohl im US-Modell als auch in der EU kann sich jeder Urheber aussuchen, von wem er seine Rechte wahrnehmen lassen möchte. Aber in den USA können Verwertungsgesellschaften Musikschaffende, von denen kein großer Umsatz zu erwarten ist, auch ablehnen. Horst Weidemüller, Geschäftsführer des Independent-Labels K7, befürchtet, das USA-System [Option 3] könnte das Ende der unabhängigen Musikproduzenten bedeuten. »Wenn der wirtschaftliche Erfolg unsicher ist, findet sich sicher auch keine Gesellschaft, um die Rechte der Musiker zu schützen«, erklärt Weidemüller.

Auch Zombik äußerte auf der Popkomm Bedenken gegenüber der dritten Option: Kleine Verwertungsgesellschaften könnten damit nur ein Nischenrepertoire anbieten. Allgemein würden die Transaktionskosten nicht reduziert.

Die Experten auf der Musikmesse wollten das von der Kommission vorgeschlagene Modell nicht abschließend beurteilen. Der stellvertretende GEMA-Vorsitzende Jürgen Becker erklärte, sein Haus könnte mit einer "Option 3a" leben und sei für den Wettbewerb unter den Verwertungsgesellschaften gerüstet. Eine echte Notwendigkeit für neue Lizenzierungsmodelle sieht er aber nicht: »Die bestehenden gegenseitigen Vereinbarungen funktionieren.« Die europäischen Verwertungsgesellschaften hätten zudem schon zu einer Zeit mit den Abkommen von Santiago und Barcelona multilaterale europaweite Lizenzierungsvereinbarungen abgeschlossen, als der Markt dafür noch gar nicht reif gewesen sei. pps

Quellen: www.heise.de, pressetext.deutschland

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