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Harter Schlag gegen Tauschbörsen

Oberster Gerichtshof entscheidet in den USA gegen Betreiber von Internet-Musiktauschbörsen und will sie zur Verantwortung ziehen.

Washington (1. Juli 2005) - Eine Entscheidung des Obersten US-Gerichts setzt File-Sharing-Netzwerke gehörig unter Druck. Die Betreiber der P2P-Plattformen werden laut BBC jetzt dafür verantwortlich gemacht dafür, wozu deren Nutzer das ihnen zur Verfügung gestellte Programm verwenden. Der eingeschlagene Weg der US-Judikative wird als wegweisend und als Sieg für die Plattenfirmen und Film-Studios angesehen. Das etwas überraschende Urteil könnte eine Klagewelle gegen die Betreiber von Grokster, Morpheus & Co auslösen. Bis dato hatten sich die Gerichte immer zugunsten der P2P-Plattformen ausgesprochen und auf eine Entscheidung aus dem Jahr 1984 über die damaligen "Betamax-Videorecorder" von Sony verwiesen.



Die 20 Film- und Musikfirmen hatten die Klage mit der Behauptung eingebracht, die Piraterie in den Tauschbörsen würde ihre Gewinne beschädigen. Das Verfahren gegen Streamcast Networks, dem Unternehmen hinter Grokster und Morpheus, begann im Oktober 2001. Jetzt müssen sich die Betreiber Gedanken darüber machen, was die Menschen mit der ihnen zur Verfügung Technologie anfangen, so die Richter.

Sony BMG wird jetzt laut CEO Andrew Lack all jenen nachgehen, die sich diesem Gesetz nicht fügen. Auch Dan Glickman, Vorsitzender des Dachverbandes der Motion Picture Association of America (MPAA) wertet diesen Entscheid als historischen Sieg für das geistige Eigentum im digitalen Zeitalter.

Der Gartner-Analytiker Michael McGuire sieht laut BBC in diesem Gerichtsurteil ebenfalls eine Wende in der Causa File-Sharing. Es wird seiner Meinung nach interessant zu beobachten, wie die Plattenfirmen jetzt reagieren. Die Gerichtsentscheidung könnte auch eine Auswirkung auf Technologie-Unternehmen haben, die tragbare Geräte und Gadgets herstellen. Nun müssen auch sie eventuell darüber nachdenken, was ihre Konsumenten mit den Produkten "anstellen" können und diese Trends dann in der Entwicklung berücksichtigen.

Quelle: pressetext.austria

PS: Natürlich kann man Tauschbörsen und die dort verwendeten Programme als Werkzeuge betrachten, um geistiges Eigentum zu stehlen - so wie man mit einem Hammer ein Fenster einschlagen kann. pps

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