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Ende der Privatkopie

Musikindustrie gegen Privatkopie - Richtlinie der EU verschärft Kluft zwischen Konsumenten und Wirtschaft. Wo bleiben die Musikschaffenden?

Budapest/Wien (7. Juni 2005) - Das Thema der Privatkopie und der Tauschbörsen stand auch auf der Tagesordnung der Welt-Musikergewerkschaft FIM. Bei ihrer Vorstandssitzung am vergangenen Wochenende in Budapest sprachen sich viele Delegationen für eine Legalisierung der so genannten Peer To Peer-Netzwerke aus. Die Internetprovider sollten - analog zur jetzigen Leerkassettenvergütung - einen Pauschalbetrag als Abgeltung der Urheberrechte an die jeweiligen Verwertungsgesellschaften bezahlen. Eine Kriminalisierung des Publikums bringe den Musikschaffenden nichts.

Damit kündigt sich eine Allianz zwischen Musiker/innen und Konsumenten an, während die Musikindustrie weiter gegen das Recht auf Privatkopie - sogar von gekauften CDs - ankämpft. Das freie Tauschen von Musik via Internet will sie mit dem Digitalen Rechte Management DRM in den Griff bekommen, was nicht nur eine De facto-Ausschaltung der Verwertungsgesellschaften zur Folge hätte. Das als Alternative zu Pauschalabgaben propagierte DRM muß letzten Endes auch zur totalen Überwachung der gesamten Kommunikation via Internet führen. Solange die Industrie die Musikschaffenden nur mit einem Zehntel an ihren Gewinnen beteiligt und den Löwenanteil von 90 Prozent behält, sehe er keinen Grund, die Forderung der Plattenfirmen zu unterstützen, meinte ein Musiker in Budapest.

Private Vervielfältigungen

Nach dem Europäischen Parlament hat zwar auch die Kommission anerkannt, daß digitale Kopien eine stärkere Bedrohung für berechtigten Interessen von Autoren, ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern darstellen als die herkömmlichen analogen Privatkopien. Doch die Kommission ist trotz dieser Erkenntnis nicht bereit, die digitale Privatkopie in das Exklusivrecht der Rechteinhaber zurückzuführen, also zu verbieten. Unentgeltliche Nutzung fremden geistigen Eigentums ist aber abzulehnen, denn: Wovon sollen Urheberinnen und Urheber sonst leben?


Ist ein Prozent des Kaufpreises zuviel
für alle Urheberrechte?

Was bleibt ist also eine - in der Verteilung unscharfe - Pauschalabgabe. Zum Vergleich: Die derzeitige Leerkassettenvergütung in Österreich bringt den Urhebern, Interpreten und Firmen zusammen bei der Daten CD-R /RW pro Spielstunde 17 - 25 Cent [ermäßigter Vertragstarif bzw. Normal-Tarif]. Für jede Festplatte in DVD-Recordern sind pro Spielstunde [2,35 GB] 18 - 27 Cent an die Austro-Mechana zu überweisen, bei einer 80 GB- Festplatte: rund 6 bis 9 Euro - im Vergleich zum Preis des DVD-Recorders von rund 600 Euro ein bescheidener Obulus für die gesamten Urheberrechte. pps

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