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Lüneburg (31. Jänner 2005) - Zahlreiche in Deutschland komponierende und textende Musikgruppen, Musikerinnen und Musiker - vor allen Dingen aus dem Bereich der Rock- und Popmusik - werden durch das neue Pro-Verfahren der GEMA massiv bei der Ausschüttung benachteiligt. Bedingt durch dieses neue Verfahren kann es passieren, daß selbstaufführende Musikgruppen, Musikerinnen und Musiker, die ihre eigenen Konzerte organisieren und dort ihre eigenen, selbstkomponierten und getextete Songs spielen, letztendlich summa summarum ein Vielfaches an Geldern an die GEMA zahlen, als sie später in ihrer Ausschüttung zurück erhalten werden.
Gewinner und Verlierer
In ersten Teil dieser Artikelserie beschreibe ich heute die wahren "Gewinner" des neuen Pro-Verfahrens, um die verheerenden Auswirkungen für die meisten GEMA-Mitglieder aufzuzeigen, wie sie durch dieses neue Abrechnungsverfahren benachteiligt werden.
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Dies geschieht in erster Linie vor allem bei Musikern und Bands, die bei selbst veranstalteten Konzerten ihre eigenen Songs in circa 100 Kilometer Umkreis um ihre Stadt (Ort) aufführen und viel mehr an die GEMA an Tantiemen zu zahlen haben, als sie später bei ihren Ausschüttungen zurück erhalten [abzüglich der Verwaltungsgebühren und den Kultur- und Sozialabgaben]. In zweiter Linie betrifft dies viele Musiker und Bands, die zwar regelmäßig an den Wochenenden auftreten, aber durch das Pro-Verfahren auf keine hohe MKZ [Matrixkennzahl] kommen und somit nur einen Bruchteil der GEMA-Tantiemen erhalten, die die Veranstalter an die GEMA zu entrichten haben. Und diese großen Mehrzahlungen wandern dann in die Taschen von Standard-, Schlager- und anderen Hitkomponisten, denen diese Gelder nicht zustehen!
So funktioniert das neue "Umverteilungs-Verfahren Pro" der GEMA.
In Deutschland gibt es zahlreiche Tanzkapellen, Einzelinterpreten, Galabands und Covermusiker, die immer wieder auf Schützenfesten, allgemeinen Vereinsfesten, großen Festivals, Firmeneröff-nungen in Hotels und Stadtfesten so genannte Standardwerke großer Popkomponisten wie den Beatles, den Rolling Stones, Genesis, Phil Collins oder den Bee Gees, aber auch so genannte "Gassenhauer" erfolgreicher Rock-, Pop-Schlagerkomponisten und volkstümlicher Alpenrockbands spielen. Die Komponisten und Texter dieser Songs wurden zwar durch das alte GEMA-Abrechnungssystem nicht arm, aber die Ausschüttungen entsprachen auch nicht den tatsächlichen Aufführungen, weil etliche Coverbands [aber auch viele junge Musiker in Nachwuchsbands] bei der GEMA keine Musikfolgebögen [Programme mit den gespielten Musikstücken, Red.] einreichten.
Die Gewinner des Pro-Verfahrens
Für den Urheberkreis dieser Werke wirkt sich das neue Pro-Verfahren sicherlich mit einer "größeren Verteilungsgerechtigkeit" aus. Diese sowieso schon gut verdienenden Profis der Musikbranche erhalten jetzt seitens der GEMA ein erheblich höheres Aufkommen, wobei festgestellt werden muß, daß viele "Profiteure" dieses neuen Abrechnungsverfahrens der GEMA in England und den USA sitzen, was zur Folge hat, daß die sie betreuenden Musikverleger und Subverlage in Deutschland zu den ersten Gewinnern des neuen Pro-Verfahrens zu zählen sind.
Aber auch in einem anderen Bereich muß nach den Motiven gefragt werden, warum dieses neue Pro-Verfahren nicht den GEMA-Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt wurde. In Deutschland gab es in den 60er-, 70er- und 80er Jahren eine ganze Reihe von erfolgreichen Schlagerkomponisten und Textern, die so genannte "3 Akkord-Gassenhauer" für Schlagersänger geschrieben hatten. Diese Schlagerurheber verdienten in diesen Jahren gemeinsam mit ihren Musikverlagen Millionen. Qualität der Hochmeister der Popmusik wie den Beatles, Elton John oder Abba war hier nicht gefragt, sondern diese Schlagerkomponisten und Texter verstanden es, mit einfachen Reimen und Melodien so genannte "Standardgassenhauer" den Bürgern dieses damals florierenden Wohlstandsstaates schmackhaft zu machen.
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Aufführungsrückgang beim Standard-Schlagerrepertoire
Um diese Unterhaltungskomponisten und Texter wurde es in den 90er Jahren still. Bedingt durch neue Entwicklungen in der Rock- und Popmusik [Hip Hop, Rap und Dancefloor] aber auch durch den unübersehbaren Rückgang von Galaauftritten und Tanzveranstaltungen, verbunden mit der Absetzung der ZDF-Hitparade, wurden diese volkstümlichen "Schlager-Gassenhauer" deutschlandweit nur noch sehr wenig gespielt. Die Folge dieser Entwicklung war, daß immer weniger der bei der GEMA eintreffenden Musikfolgebögen sich auf diese Komponisten und Texter mit deren Werke bezog, sondern mehr auf die aktuellen internationalen Hits und deren Urheber. Für die Urheber der Gassenhauerstandardwerke aus dem Schlagerbereich mußte diese Entwicklung einen empfindlichen Rückgang des Tantiemenaufkommens zur Folge haben.
An dieser Stelle muß wieder nach dem Motiv gefragt werden, warum plötzlich der GEMA-Aufsichtsrat ohne Mitgliederbeschluß1998/99 beschlossen hatte, ein neues Abrechnungsverfahren unter dem Namen "Pro" einzuführen. Betrachten wir die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der GEMA zum Zeitpunkt der Einführung des neuen Pro-Verfahrens:
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Müßig zu fragen, wer zu den eigentlichen "Motoren" des neuen Pro-Verfahrens gehörte. Müßig auch nach dem Motiv zu fragen. Einem Teil der gewählten Vertretern der GEMA-Mitgliederversammlungen mußte der in den 90er Jahren eintretende unübersehbare Rückgang der Popularität und Medienpräsenz der Schlagergassenhauer schmerzlich auf ihren Konten bemerkbar geworden sein. Mit dem neuen von ihnen eingeführten und ohne Mitgliederbeschluß installierten Pro-Verfahren müßten sich aller Wahrscheinlichkeit nach die GEMA-Erträge aus ihren Standardschlagerwerken in erheblichem Maße vergrößert haben. Um welche gigantischen Summen es sich handelt, zeigen wir anhand von einigen Fallbeispielen hier im zweiten Teil. os
PS: Ole Seelenmeyer ist Musikschaffender in Deutschland und Sprecher des Deutschen Rock- und Popmusikerverbandes DRMV. Er vertritt als Delegierter rund 57.000 angeschlossene GEMA-Mitglieder in der GEMA-Versammlung.
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