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Lüneburg (31. Jänner 2005) - Nach den allgemeinen Ausführungen im ersten Teil dieser Artikelserie stelle ich nun in verschiedenen Fallbeispielen die eigentlichen "Gewinner" des neuen Pro-Verfahrens vor. Jedem Leser bleibt es überlassen zu beurteilen, wer in der GEMA ein Motiv hatte, dieses Verfahren in den GEMA-Gremien ohne Mitgliederbeschluß durchzupeitschen. Die Beispiele sprechen eine klare Sprache.
Der Titel Marmor, Stein und Eisen bricht [Co-Komponist Christian Bruhn] wird pro Jahr in jeder Bezirksdirektion zehnmal pro Monat aufgeführt. [Beispiel 1].
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Für das Lied Sierra Madre del Sur [Texter Hans Hee] gilt analog dieselbe Regel [Beispiel 2]. Die Auszahlung beträgt auch für diesen Titel pro Aufführung 15,77 Euro.
Des einen Freud', des andern Leid - So wird umverteilt
Auch der Titel Bist Du bei mir [Komponist und Texter: Peter Beil/Michael Holm, Sikorski Musikverlage] wird rein theoretisch in jeder Bezirksdirektion zehnmal im Monat in jedem Monat des Jahres von irgendeiner Tanzkapelle oder Barmusikern aufgeführt. Sollten an einem Abend 20 Werke der Sikorski Musikverlage auf diese Art aufgeführt werden, würde eine Ausschüttung in Höhe von 454.134,80 Euro erfolgen, obwohl die Zahlungen der Veranstalter an die GEMA gleich bleiben würde. Hinzu kämen die Wertungsbeträge.
Bleibt anzumerken, daß die Ausschüttungen für die vorgenannten Songs auf die Komponisten, Texter und den Verlag nach dem GEMA-Schlüssel zu verteilen sind, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Auch hier kommt die Wertung hinzu.
Eklatante Ungleichbehandlung
Um die Ungerechtigkeit des Pro-Verfahrens im Gegensatz zu diesen drei Fallbeispielen noch einmal transparent zu machen, hier ein viertes Beispiel einer x-beliebigen Band [Popularmusik], die nach Veröffentlichung einer neuen CD eine Konzerttour von 30 Tagen in einem Monat in Deutschland) durchführt und dabei an jedem Tag ein Konzert [also insgesamt 30 Konzerte] in einer Bezirksdirektion durchführt.
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Hier kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit keine oder nur eine äußerst geringe Wertung hinzu, da die meisten Rock-, Pop-, Folkmusikurheber und Liedermacher vom Wertungsausschuß nur in seltenen Fällen Wertungspunkte zugesprochen bekommen. Die Ausschüttung beträgt also für einen Song pro Aufführung hier lediglich 1,73 Euro.
Ein Geschenk des Himmels?
Sieht man sich vergleichsweise die Ausschüttung für den Titel Marmor, Stein und Eisen bricht i. H. v. 15,77 Euro pro Abend im Vergleich zu der Band an, die ihr neues Album präsentiert, muß sich jeder normal denkende Mensch die Frage stellen, warum der Song von Christian Bruns fast das Zehnfache einbringt. Dieser Vergleich zeigt eindeutig, zu welchen Zwecken und für welche Klientel das Pro-Verfahren eingeführt wurde. Von Gerechtigkeit kann hier keine Spur sein.
Diese hier aufgeführten Fallbeispiele sollen allen Lesern noch einmal drastisch vor Augen führen, zu welchen unglaublichen Verzerrungen und Ungerechtigkeiten das neue Pro-Verfahren der GEMA führen kann. Klar gesagt sei hier noch einmal, daß es sich hier nur um theoretische Fallbeispiele handelt, die aber sehr wohl mit der Wirklichkeit realitätsbezogen korrespondieren. Mit Absicht nicht aufgeführt habe ich diejenigen Mitglieder der GEMA, die das neue Pro-Verfahren als ein Geschenk des Himmels betrachten, und zwar deshalb, weil die verantwortlichen Väter des Pro-Verfahrens Christian Bruhn, Hans Hee und Prof. Dr. Hans Wilfred Sikorski diesen Personen eine unglaubliche Möglichkeit in die Hand gespielt haben, die GEMA mehr als je zuvor an der Nase herumzuführen und zur Kasse zur bitten. Denn das neue Pro-Verfahren eignet sich in außergewöhnlicher Weise für strategisch planende Verteilungsplanspezialisten.
Resümee
Mag sein, daß der deutsche Bundesgerichtshof der GEMA bestätigen wird, daß das neue Pro-Verfahren ohne Mitgliederbeschluß hätte eingeführt werden dürfen. Mag sein, daß das Pro-Verfahren für so genannte Hit-Standardwerke eine größere Verteilungsgerechtigkeit bewirkt. Aber zu welchem Preis? Und vor allen Dingen: welche künstlerischen Bereiche unter den Komponisten und Textern in Deutschland müssen diesen Preis bezahlen? Ganz sicher nicht die Gewinner!
Den Preis für dieses ungerechte Pro-Abrechnungsverfahren zahlen vor allen Dingen die jungen und in GEMA-Fragen unerfahrenen Rock & Pop und Folkmusiker / Liedermacher aber auch Schlagerurheber in Deutschland, also der so genannte Nachwuchs.
Deshalb muß das ungerechte Pro-Verfahren im Zeitalter modernster Technik, wo man eine Mondlandung auf die Minute präzise berechnen oder jedes Telefonat auf die Sekunde genau abrechnen kann:
a) durch ein gerechtes Ausschüttungsverfahren und
b) durch ein transparentes und für jedes GEMA-Mitglied einfach nachvollziehbares Ausschüttungsverfahren [wie z.B. bei der Ausschüttung im Tonträgerbereich] ersetzt werden. os
PS: Dieser Artikel wurde in der Zeitschrift MUSIKER des Deutschen Rock- und Popmusikerverbandes, Ausgabe 1/2005 veröffentlicht und erscheint hier mit freundlicher Genehmigung der Autoren und des DRMV.
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