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Wien (30. November 2020) - Die Frage, ob Künstler auf den Lockdown-Umsatzersatz antragsberechtigt sind, wurde heute vom Finanzministerium wie folgt beantwortet. Um den Lockdown-Umsatzersatz beantragen zu können, muß ein Unternehmen
Beide Bedingungen müssen erfüllt werden. Es genügt also nicht, in der betreffenden Branchenliste aufzuscheinen, man muß auch direkt betroffen sein, und das trifft auf Musikschaffende laut Finanzministerium nicht zu.
In den Verordnungen des Gesundheitsministeriums ist die Abhaltung von Veranstaltungen untersagt. Direkt betroffen von diesem Veranstaltungsverbot sind somit die Veranstalter, nicht aber Personen, die von den Veranstaltern in der Regel für diese Veranstaltungen engagiert werden. Freischaffende Künstler etwa werden in der Regel nur dann berechtigt sein, wenn sie z.B. selbst ein Theater betreiben oder selbst Veranstaltungen abhalten. Wenn sie lediglich engagiert worden wären, gelten sie als indirekt Betroffene und gehen daher leer aus.
„Künstler, die aufgrund diverser geschlossener Kunsteinrichtungen nicht mehr engagiert werden, aber nicht selbst als Veranstalter auftreten, sind daher nicht für den Lockdown-Umsatzersatz antragsberechtigt. Es ist jedoch vorgesehen, auch für solcherart indirekt von den Betretungsverboten u.ä. Betroffene eine unterstützende Maßnahme vorzusehen”, so das Finanzministerium wörtlich.
Die Vertröstung auf eine vielleicht künftige Unterstützung auch für indirekt Betroffene könnte für manche zu spät kommen.
Nachfragen bitte an: corona.hotline(at)bmf.gv.at
PS: Die so genannte Lockdownkompensation der SVS war immer als Ersatz für den Lockdown-Bonus des Härtefallfonds [Lockdown Umsatzersatz] gedacht.
Die Situation ist weder erfreulich noch hinnehmbar! Daher hat die Musikergilde am 1. Dezember 2020, separate Briefe an den Bundeskanzler, den Vizekanzler, den Finanzminister, den Sozialminister und die Staatssekretärin geschickt. Darin fordern wir ein Ende der Ungleichbehandlung [Aufstockung] und eine rückwirkend geltende Reparatur [Legalisierung].
Einladung zum Kulturgipfel
Bereits am 2. November 2020 haben Gerhard Ruiss und Peter Paul Skrepek auch namens der Allianz Kunst Kultur Sport Bundeskanzler, Vizekanzler, Finanzminister und Gesundheitsminister zu einem Kulturgipfel für 5. Dezember eingeladen. Dort wäre auch die Frage der direkten Betroffenheit zur Sprache gekommen.
Am 7. Dezember 2020 antwortete die Bundesministerin für EU und Verfassung, Mag Karoline Edtstadler, und bedankte sich im Namen von BK Sebastian Kurz für die Einladung. Sie bedauerte, keine Zusage zu einem solchen Gipfel machen zu können und lud uns für Anfang 2021 zu einer Runde ins Bundeskanzleramt ein.
Kunst-Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer beantwortete die Einladung für Bundes- und Vizekanzler am 12. November mit einer Einladung, „sobald wir aus der aktuellen Phase wieder hervortreten können”. Mit dem Staatssekretariat stehen wir in ständigem Kontakt. Dort ist man über die Dringlichkeit informiert, kann aber nichts entscheiden.
Finanz- und Gesundheitsminister haben nicht geantwortet. Auf der Website des entscheidenden Finanzministeriums ist weiterhin der Hinweis auf die lediglich "indirekte Betroffenheit der Musiker" zu lesen.
Mit einem Wort: Das Problem ist bekannt, wird aber nicht gelöst. pps
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