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Kultur unter Kontrolle

Wer Kunst öffentlich genießen will, muß sich künftig ausweisen und einen negativen Test vorweisen. Das plant die Regierung.

Wien (10. Jänner 2021) – Der Zugang zu Konzerten, Theatervorstellungen und anderen öffentlichen Aufführungen von Kunst wird noch strenger reguliert werden als bisher – geht es nach den Vorstellungen der Regierung. Bereits am kommenden Donnerstag soll das Parlament diesen Vorschlag der Regierung beschließen. Nach allem, was bis jetzt über die bevorstehenden, verpflichtenden Zugangstests zu Veranstaltungen bekannt ist, wird es die kleinen Veranstalter überfordern und nur den großen Kulturveranstaltern dienen, wenigstens irgendwie zu veranstalten und es organisatorisch zu bewältigen.


Kultur unter Dauerzugangskontrolle

Mit der Regelung, daß Veranstaltungen mit zwanzig Personen ohne Testverpflichtung stattfinden können, versucht man diesem Problem anscheinend zu begegnen; sie hat aber wenig Praxisbezug, da die meisten kleineren Veranstaltungen in ihren Raumgrößen bei Einhaltung der Abstandsregeln und Besucher-Zahlenbeschränkungen auf 30 bis 50 Besucher kommen. Publikumszahlen unter 50 bringen insbesondere für freie Künstlergruppen kein Einkommen und sind für Veranstalter ebenso ruinös.


Weitere Ungleichbehandlung

Genau das wird der Grund sein, warum in der Gastronomie keine verpflichtenden Zugangstests mehr vorgesehen sind, weil auf die Betriebsgrößen der meisten Einrichtungen in der Gastronomie dasselbe zutrifft wie für die Kulturveranstalter. Dazu kommt: Die meisten großen Kulturveranstalter haben öffentliche Eigentümer, die ihre Einrichtungen entsprechend absichern können, die Privaten haften selbst.

So dringend die Wiedereröffnung des Kulturbetriebes geboten ist, so wenig helfen Maßnahmen, wenn sie nicht auf die jeweiligen Verhältnisse zugeschnitten sind. Das bedeutet nicht, daß auf das Wiedereröffnen verzichtet werden kann oder soll, es bedeutet, es muß auch für die viele kleineren Einrichtungen zu Bedingungen geschehen, die bewältigt werden können.

So oder so aber stellen die Zugangstests zusätzliche Belastungen für den Kulturbetrieb dar, die beispielsweise dem Handel nicht auferlegt werden sollen, obwohl es vermutlich deutlich schwieriger sein wird, in großen Handelshäusern die Übersicht über die Bewegungsabläufe zu bewahren.


Zuerst verhindern und verbieten, dann wieder „ermöglichen”

Wir begrüßen jeden Versuch, den Kulturbetrieb wieder zu ermöglichen, er muß aber auch stattfinden können. Nicht nur in den großen Kulturhäusern mit vielen Besucherinnen und Besuchern, auch in den kleineren mit viel weniger Publikum. Offen bleiben muß, wie sehr ein ebenso verantwortungsvolles wie selbstbewußtes und mündiges Kulturpublikum dieses Angebot von ständigen Kontrollen überhaupt annimmt oder nicht lieber unkontrolliert etwas anderes unternehmen wird.

Gerhard Ruiss, Peter Paul Skrepek
IG Autorinnen Autoren, Musikergilde
Allianz Kunst, Kultur und Sport – Zusammenschluß von mehr als sechzig Interessenvertretungen und Institutionen aus Kunst, Kultur und Sport



PS
: Die rechtliche Grundlage der erforderlichen Personenkontrollen mit Identitätsfeststellung durch Veranstalter bleibt bis heute ungeklärt. Nur Organe der Hoheitsverwaltung [z. B. die Polizei] sind unter genau geregelten Voraussetzungen dazu berechtigt.

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