Der Originaltext unserer Bürgerinitiative zur Präzisierung des Rundfunkgesetzes [RFG] aus dem Jahr 1997 - unterschrieben von rund eintausend Wahlberechtigten und mehreren Nationalratsabgeordneten.
Wien (15. Mai 1997) - Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974, BGBl. Nr. 396, über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks.
Bundesgesetz über die Aufgaben und die Einrichtung des Österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz - RFG), BGBl. 1984/379 i. d. F. der Bundesgesetze BGBl. 1984/563, der Kundmachung BGBl. 1986/612 und der Bundesgesetze BGBl. 1987/606, 1991/10 und 1993/505.
1. Der Nationalrat wird ersucht, das RFG dahingehend zu präzisieren,
daß der ORF verpflichtet wird, nicht nur allgemein Kunst, Kultur und Wissenschaft, sondern inbesonders lebende österreichische Kunst, Kultur und Wissenschaft ausgewogen zu fördern;
daß öffentlich-rechtliche und private Hörfunk- und Fernsehprogrammanbieter, die in Zukunft von österreichischem Hoheitsgebiet Programme verbreiten werden, Auflagen hinsichtlich einer dem europäischen Standard entsprechenden Berücksichtigung des heimischen Kunstschaffens erfüllen müssen;
daß die Einhaltung dieser Auflagen jährlich überprüft wird und ein grober Verstoß bis zum Entzug der Sendelizenz führen kann.
Der einzuhaltende, europäische Durchschnittswert soll im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht werden und für das jeweils kommende Jahr gelten. Die dazu erforderlichen Daten kann die Verwertungsgesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM) sowie das European Music Office (EMU) liefern.
2. Hinsichtlich der Behandlung dieser Bürgerinitiative fordern die Bevollmächtigten:
der Ausschuß für Bürgerinitiativen möge die vorliegende Bürgerinitiative gesondert behandeln;
deren Behandlung noch vor dem Erscheinen der neuen AKM-Statistik für 1997;
deren Weiterleitung nach der Vorberatung an den Verfassungsausschuß;der Ausschuß soll als Ergebnis die Bundesregierung auffordern, auf den ORF-Generalintendanten einzuwirken, in den Programmen des ORF unverzüglich deutlich mehr österreichische Gegenwartskunst einzusetzen.
3. Die Betreiber der Bürgerinitiative wünschen:
eine Ausschußfeststellung hinsichtlich der Erhöhung des Anteils österreichischer Gegenwartskunst vor allem im Bereich der Musik zumindest auf den in Europa üblichen Standard;
diese Erhöhung soll bei allen Musiksparten unter besonderer Berücksichtigung des Nachwuchses und der weltweit ständig steigenden wirtschaftlichen Bedeutung der Musik- und Urheberrechtsindustrie erfolgen.
4. Zu den Ausschußsitzungen sollen eingeladen werden und während der gesamten Dauer der Veranstaltungen das Wort ergreifen dürfen:
der Erstunterzeichner;
bis zu sechs Sachverständige, die vom Erstunterzeichner nominiert werden;
der ORF-Generalintendant;
der ORF-Generalsekretär;
der zuständige Minister (Bundeskanzler)
der zuständige Staatssekretär
die Mediensprecher der im Parlament vertretenen Parteien
die Kultursprecher der im Parlament vertretenen Parteien
Prof. Wolfgang Arming (früherer Geschäftsführer der Polygram)
Manfred Brunner (AKM-Generaldirektor)
Dr. Heinz Wittmann (Verlag "Medien und Recht")
Peter Vieweger (Austrian Music Office)
Peter Paul Skrepek (Musiker-Komponisten-AutorenGilde/KMfB)
Für den Fall der Verhinderung von Sachverständigen stellen wir als weitere Experten vor:
Harry Fuchs (Chefredakteur "Juke Box", Diplomarbeit "Austropop)
Peter Wolf (Musikschaffender)
Dejan Nukic (Geschäftsführer "Musica")
Nach der Übergabe: Hubert von Goisern, Peter Paul Skrepek, Robby Musenbichler, Ina Siber, Christian Kolonovits, Anriane Cap, Wolfgang Wein, Andy Baum (Foto: Niki Witoszynskyj)
PS: Im Herbst 1997 fand die verlangte Parlamentssitzung tatsächlich statt. Ergebnis: Die Initiative wurde an den Verfassungsausschuß weitergeleitet. Dort ist sie allerdings bis heute nicht angekommen. Wien, am 9. April 2004 pps
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