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Wien (15. Mai 1997) - Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
1. Der Nationalrat wird ersucht, das RFG dahingehend zu präzisieren,
Der einzuhaltende, europäische Durchschnittswert soll im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht werden und für das jeweils kommende Jahr gelten. Die dazu erforderlichen Daten kann die Verwertungsgesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM) sowie das European Music Office (EMU) liefern.
2. Hinsichtlich der Behandlung dieser Bürgerinitiative fordern die Bevollmächtigten:
3. Die Betreiber der Bürgerinitiative wünschen:
4. Zu den Ausschußsitzungen sollen eingeladen werden und während der gesamten Dauer der Veranstaltungen das Wort ergreifen dürfen:
Als Sachverständige nominieren wir:
Für den Fall der Verhinderung von Sachverständigen stellen wir als weitere Experten vor:
Nach der Übergabe: Hubert von Goisern, Peter Paul Skrepek, Robby Musenbichler, Ina Siber, Christian Kolonovits, Anriane Cap, Wolfgang Wein, Andy Baum (Foto: Niki Witoszynskyj)
PS: Im Herbst 1997 fand die verlangte Parlamentssitzung tatsächlich statt. Ergebnis: Die Initiative wurde an den Verfassungsausschuß weitergeleitet. Dort ist sie allerdings bis heute nicht angekommen. Wien, am 9. April 2004 pps
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