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Österreichische Musikcharta vereinbart

ORF-Generaldirektor Dr. Alexander Wrabetz und SOS-Musikland-Sprecher Hannes Eder erklären Einigung über Erhöhung des Anteils von Musik aus Österreich im ORF.

Wien (23. Dezember 2009) – Dreißig Prozent österreichische Interpreten verspricht der ORF als Anteil am Musikprogramm im Radio für 2011. Das ist ein Ergebnis der im Juni 2008 begonnenen Verhandlungen zwischen ORF und SOS-Musikland. Hier die Vereinbarung im Wortlaut.

Vereinbarung über eine österreichische Musikcharta

Vertreter der Musikergilde, des Österreichischen Musikrates, der KulturGewerkschaft-KMSfB, der IFPI Austria, des Verbandes unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten Österreich, des Fachverbandes der Audiovisions- und Filmindustrie WKÖ, der Internationalen Gesellschaft für Neue Musik, des Österreichischen Komponistenbundes, der ig world music austria (zusammengeschlossen in der Plattform der österreichischen Musikwirtschaft SOS-Musikland.at, im Folgenden gemeinsam Plattform genannt), einerseits und

der Österreichische Rundfunk (im Folgenden ORF genannt) andererseits,

haben seit der Parlamentarischen Enquete zum Thema Zukunftsmusik- aktuelle Herausforderungen und musikalische Entwicklungsperspektiven in Österreich [zum Parlamentsprotokoll], am 3. Juni 2008, im Parlament in Wien, Verhandlungen über Maßnahmen des ORF zur Förderung österreichischer Musik, österreichischer Musiker und österreichischer Musikschaffender, geführt. Als Ergebnis dieser Verhandlungen halten die Gesprächspartner Nachstehendes schriftlich fest.

  1. Qualitätsvolle österreichische Musik war und ist fixer Bestandteil der Programmierung des ORF bei seinen Rundfunksendungen (Fernsehen und Hörfunk). Der ORF strebt an, in Zukunft mehr österreichische Musik als bisher zu senden.
  2. Der Plattform ist es ein besonderes Anliegen, dass der ORF den Anteil an österreichischer Musik in seinen Hörfunkprogrammen (Radioprogrammen) steigert. Der ORF wird bis 2011 eine Steigerung auf 30 % realisieren. Die Steigerung bezieht sich jeweils auf die Gesamtheit der Hörfunkprogramme des ORF (Ö1, Ö3, FM4, Regionalradios) in einem Kalenderjahr. Die Schwankungsbreite für den Zielwert beträgt +/- 1,5%-Punkte.
    Der ORF wird den Anteil österreichischer Musik auf Ö3 und Radio Wien um jeweils 2%-Punkte pro Jahr gegenüber 2008 steigern. Ungeachtet dessen gilt die Musikcharta in diesem Punkt als erfüllt, sobald eine Steigerung um 4 %-Punkte im Vergleich zu 2008 erreicht ist. Die im ORF-Gesetz verankerte Programmhoheit des ORF bleibt in jedem Fall unangetastet. Primäre Kriterien für den Einsatz von Musiktiteln in den ORF Hörfunkprogrammen bleiben Qualität und Publikumsakzeptanz.
  3. Unter österreichischer Musik verstehen die Gesprächspartner grundsätzlich Werke der Tonkunst, Darbietungen von ausübenden Künstlern und Leistungen von Tonträgerherstellern, die von österreichischen Urhebern, österreichischen Interpreten bzw. von österreichischen Produzenten geschaffen bzw. erbracht werden/wurden. Auch Coverversionen können darunter fallen.
    Als österreichisch gelten Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen/besaßen, die längere Zeit hindurch ihren Lebensmittelpunkt oder ihren Produktionsstandort in Österreich haben/hatten oder die aufgrund der bisherigen Karriere oder ihres Images als Österreicher betrachtet werden/wurden – all dies unabhängig von Stil und Sprache.
  4. Die Plattform und der ORF vereinbaren die Einrichtung eines paritätisch besetzten Dialoggremiums, das in regelmäßigen Zeitabständen – zumindest jedoch 2 mal pro Jahr – die Entwicklung des heimischen Musikmarktes – vornehmlich auf den Sendern des Österreichischen Rundfunks evaluiert, Ideen entwickelt und Vorschläge zur trimedialen Unterstützung der österreichischen Musikschaffenden diskutiert. Während des laufenden Prozesses ist eine gemeinsame professionelle Kommunikationsbasis anzustreben.
  5. Eine Einbeziehung der privaten Rundfunksender in geeignetem Maße in obige Vereinbarung ist anzustreben.
  6. Der ORF wird einen Antrag auf Aufnahme in den Österreichischen Musikfonds (Verein Österreichische Musikförderung) stellen und jedenfalls für die Kalenderjahre 2010 und 2011 jeweils Euro 100.000 an Fördermitteln zur Verfügung stellen, soferne er - wie im derzeitigen Begutachtungsentwurf der Regierung vorgesehen - Mittel unter dem Titel Refundierung erhält. Der ORF ist als ordentliches Mitglied in den Musikfonds aufzunehmen. Der ORF erhält zwei Sitze in der Generalversammlung. Sämtliche Mitglieder der Plattform werden den ORF bei dessen Interesse bzw einer allfälligen Kandidatur für den Vorstand, die Jury oder sonstige Gremien, Ausschüsse und dergleichen mit ihrem Stimmverhalten unterstützen.
  7. Diese Musikcharta ist mit 31.12.2011 befristet. Darüber hinaus wird auf Basis der gemeinsamen Erfahrungen eine Verlängerung dieser Musikcharta bis 31.12.2012 angestrebt. Die Plattform und der ORF werden zeitgerecht Verhandlungen über eine Weiterführung aufnehmen. Diese Musikcharta ist nicht einklagbar. In Ausnahme und Gegensatz dazu ist Punkt 6 (Österreichischer Musikfonds) sowohl für den ORF als auch für die Plattform und alle seine Mitglieder rechtlich bindend.

PS: Lesen Sie dazu den Kommentar "Ein Weihnachtsmärchen?" pps

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